(Beamtenrecht; Sozialrecht; Zivildienstrecht und Wehrdienstrecht)
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Beamtenrecht
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Sozialrecht
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Zivildienstrecht und Wehrdienstrecht
Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Amtsarzt
Amtsarzt werden die Ärzte im öffentlichen Gesundheitswesen genannt. Sie sind in der Regel bei den Kreisverwaltungen, den kreisfreien Städten, der Agentur für Arbeit und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen angestellt. Bei der Kreisverwaltung übernimmt der Amtsarzt im Allgemeinen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitswesens wie z.B. Einschulungsuntersuchungen, Reihenuntersuchungen u.ä. Ihre Tätigkeit ist vor allem für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, insbesondere die Beamten, von großer Bedeutung. So führen sie die Einstellungsuntersuchungen durch, entscheiden über die Bewilligung von Kuren und erstellen Gutachten bei Pensionierungen aus gesundheitlichen Gründen. Der Amtsarzt der Agentur für Arbeit beurteilt die Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, sowie das Vorliegen von sog. Rehabilitationsfällen.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen überprüft für die Krankenkassen ärztliche Diagnosen und Verordnungen.
Wenn Sie Fragen zu der Arbeit der Amtsärzte haben, helfen Ihnen unsere Anwälte gerne weiter. Meist ist es schon im Rahmen eines Telefongespräches möglich, auftretende Fragen zu beantworten. Halten Sie dazu bitte -falls vorhanden-Bescheide und Gutachten bereit.
Stand: 25.05.2011
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