Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wochenarbeitszeit
Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Dabei sind die Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern zusammenzurechnen.
Um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten, finden sich im Arbeitszeitgesetz zahlreiche Vorschriften zu den Grenzen der zulässigen Arbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeiten, Nacht- und Schichtarbeit sowie zur Zulässigkeit von Sonn- und Feiertagsarbeit.
Das wohl häufigste Problem sind Überstunden und die Grenzen deren Zulässigkeit. Häufig werden dem Arbeitnehmer heute Arbeitszeiten abverlangt, die in keiner Weise mehr mit dem Arbeitszeitgesetz zu vereinbaren sind und über kurz oder lang unweigerlich zu gesundheitlichen Problemen führen. Dies häufig nur, weil sich Arbeitgeber damit um die Einstellung weiterer Arbeitnehmer drücken wollen. Dabei wird gerne übersehen, dass sich Arbeitgeber mit diesem Verhalten sogar strafbar machen!
Leisten auch Sie "Arbeit für Zwei"? Treten auch bei Ihnen schon gesundheitliche Probleme wie Schlafstörungen oder Nervosität auf? Beißen auch Sie bei Ihrem Arbeitgeber mit der Bitte um Entlastung durch einen zusätzlichen Mitarbeiter auf Granit?
Unsere Anwälte zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf und helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Wochenarbeitszeit
Arbeiten am Wochenende - Kann der Arbeitgeber dies ohne vertragliche Grundlage verlangen? Frage: Muss man am Wochenende arbeiten, wenn man eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden hat und im Arbeitsvertrag nichts vom Wochenende geregelt ist? ... Antwort: Sehr geehrte Mandantin,Sofern sich im Arbeitsvertrag oder einem einschlägigen Tarifvertrag keine Regelung zur Lage der Arbeitszeit findet, steht dem Arbeitgeber diesbezüglich zwar ein Weisungsrech ...⇒ zum vollständigen Fall