Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wegeunfall
Von einem Wegeunfall spricht man, wenn sich ein Unfall auf dem unmittelbaren Weg zu oder von einer versicherten Tätigkeit zu einem bestimmten Ausgangs- bzw. Zielpunkt ereignet. In der Regel fällt hierunter der Weg von der Arbeitsstätte in die Wohnung des Arbeitnehmers. Jedoch kommt als versicherte Tätigkeit auch die Schule oder ähnliches in Betracht und der Ausgangspunkt kann vom Betroffenen auch abweichend von der Wohnung als dritter Ort bestimmt werden.
Grundsätzlich greift für den Wegeunfall der Versicherungsschutz. Etwas anderes gilt jedoch in der Regel dann, wenn der Versicherte nicht den unmittelbaren Weg wählt, einen nicht nur geringfügigen Umweg macht oder den Weg nach einem Halt aus persönlichen Gründen erst mit erheblicher Verzögerung fortsetzt. Jedoch sind einige Umwege ausdrücklich versichert.
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Stand: 16.08.2010