Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Sonderurlaub
Ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht nur in Ausnahmefällen, z.B. aufgrund eines Tarifvertrages oder nach besonderen gesetzlichen Vorschriften. Unter Umständen kann so ein Anspruch auch durch "betriebliche Übung" begründet werden, das heißt, wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern schon seit Jahren für einen bestimmten Fall (z.B. Umzug) bezahlten Sonderurlaub gewährt hat. Erteilt der Arbeitgeber rein auf Wunsch des Arbeitnehmers Sonderurlaub (z.B. wegen eines Familienfestes), so ist er nicht zur Lohnzahlung verpflichtet.
Ob und woraus ein Anspruch auf Sonderurlaub bestehen könnte, lässt sich meist in einem kurzen Telefonat mit unseren Anwälten des Bereichs Arbeitsrecht/Sonderurlaub klären.
Stand: 19.04.2010