Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Manteltarifvertrag
"Manteltarifvertrag" bezeichnet eine Form des Tarifvertrags, mit der die allgemeinen Bedingungen der betroffenen Arbeitsverhältnisse zwischen den Tarifvertragsparteien geregelt werden. Festgelegt sind darin z.B. generelle Arbeitsbedingungen wie die Arbeitszeit, der Ausgleich von Mehrarbeit oder der Urlaubsanspruch. Auch Regelungen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses und zu den Kündigungsfristen finden sich zumeist in den Manteltarifverträgen. Außerdem sind in den Manteltarifverträgen allgemeine Vergütungsgrundsätze festgelegt. Näheres zur Entgelthöhe ist hingegen in der Regel in speziellen Lohn- oder Gehaltstarifverträgen geregelt. Im Vergleich zu Firmen- und Entgelttarifverträgen ist die Laufzeit von Manteltarifverträgen wesentlich länger, oft sogar unbefristet. Manteltarifverträge regeln oft alle Fragen hinsichtlich der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen mit Ausnahme der Vegütungshöhe. Sie sind daher stets zu berücksichtigen, sobald es Probleme im Arbeitsverhältnis gibt.
Für weitere Fragen zum Thema "Manteltarifvertrag" stehen Ihnen die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline unter der Direktwahl 0900-1 875 000-12 mit kompetenten Rechtsauskünften zur Seite. Stand: 01.02.2010
Interessante Beiträge zum Thema Manteltarifvertrag
Manteltarifverträge - wozu braucht man sie? Petra Markus aus Hannover fragt:Ein Manteltarifvertrag ist doch, wie der Name schon sagt, nur eine besondere Form des Tarifvertrags. Wieso braucht man ihn überhaupt?
Rechtsanwältin Tanja Leopold aus Nürnberg antwortet ...weiter lesen
Volles Urlaubs- und Weihnachtsgeld nach einem Streik Nürnberg (D-AH) - Legen die Beschäftigten eines Betriebs ihre Arbeit nieder, dann gibts für die Zeit des regulären Ausstands kein Geld mehr vom Arbeitgeber, sondern aus der Streikkasse der Gewerkschaft. Wie aber steht es ...weiter lesen