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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Lohnauszahlung

Die pünktliche Lohnauszahlung ist die Hauptverpflichtung des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag. Wenn nicht anders vereinbart, muss der Lohn am Ende des Abrechnungszeitraums - in der Regel also des Monats - gezahlt werden. Es kann aber im Arbeitsvertrag auch ein späterer Zeitpunkt - zum Beispiel der 15. des Folgemonats - festgesetzt werden.

Zahlt der Arbeitgeber den Lohn nicht pünktlich aus, ist er also in Verzug, so muss im Zweifel schriftlich angemahnt werden. Findet sich in einem Arbeits- oder Tarifvertrag eine so genannte Ausschluss- oder Verfallsklausel, dann muss der Anspruch unbedingt innerhalb der dort genannten Frist geltend gemacht werden.
Ab dem Zeitpunkt des Verzugs hat der Arbeitgeber auch den Verzugsschaden (zum Beispiel Zinsen) zu tragen.

Das Recht keine Arbeitsleistung mehr zu erbringen oder fristlos zu kündigen steht dem Arbeitnehmer erst bei erheblichem Verzug und Vorliegen bestimmter weiterer Voraussetzungen zu. Sollten Sie dies als Arbeitnehmer in Erwägung ziehen, ist dringend anzuraten, vorher anwaltlichen Rat einzuholen. Die schnellste und unkomplizierteste Möglichkeit hierzu, ist sicherlich die Beratung durch unsere Anwälte. Sie können dabei zwischen der persönlichen telefonischen oder der komfortablen e-mail Anfrage wählen.

Stand: 28.09.2011

   
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