Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kündigungsfristen
Als Kündigungsfrist wird der Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Zeitpunkt, in dem die Kündigung wirksam wird bezeichnet. Kündigungsfristen dienen dem Schutz von Vertragsparteien und sind entweder vertraglich oder gesetzlich geregelt. Fehlt eine vertragliche Vereinbarung, ist auf das Gesetz zurückzugreifen. Wird versucht, durch Vertrag von den gesetzlichen Regeln zu Lasten einer Partei abzuweichen, könnte diese Regelung unwirksam sein, so z.B. im Einzelfall wenn die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist kürzer als die gesetzlich festgelegte Frist ist. Die Kündigungsfristen des Arbeitsrechts sind z.B. in § 622 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Danach kann das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Im Mietrecht ist hingegen gemäß § 573c BGB die Kündigung eines Mietvertrages spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Ausnahmen gibt es in beiden Fällen. Für Fragen zum Thema "Kündigungsfristen" stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline unter der Durchwahl 0900-1 875 006-204 täglich zwischen 7.00 Uhr und 1.00 Uhr zur Verfügung.
Stand: 13.09.2010
Kurze Kündigungsfrist nur für Arbeitnehmer Nürnberg (D-AH) - Kurz kann manchmal ganz schön lang sein. Zumindest dann, wenn ein Arbeitsvertrag für den Arbeitgeber eine kürzere Kündigungsfrist als für den Arbeitnehmer vorsieht. Eine solche Regelung ist nach einer Entscheidung ...weiter lesen