Gehaltsunterschlagung

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Gehaltsunterschlagung - Infos und Rechtsberatung

Bei dem Begriff der Gehaltsunterschlagung handelt es sich um eine der vielen Arten, auf welche das Begehen einer Unterschlagung möglich ist.

Der Begriff steht im Zusammenhang mit verschiedenen Rechtsgebieten, zum Beispiel mit dem Arbeitsrecht und dem Strafrecht. Oftmals wird in der Umgangssprache der Begriff der Gehaltsunterschlagung juristisch falsch verwendet. Für die Feststellung des Tatbestandes sowie für die Bestrafung ergeben sich insoweit keine Besonderheiten gegenüber der allgemeinen Unterschlagung gemäß § 246 Strafgesetzbuch (kurz: StGB). Nach § 246 Abs. 1 StGB liegt eine Unterschlagung vor, wenn jemand eine fremde bewegliche Sache - hier: das Arbeitsentgelt als Bargeld - sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet. Soweit der Arbeitgeber das fällige Arbeitsentgelt nicht seinem Arbeitnehmer auszahlt, wird jedoch keine Unterschlagung vorliegen, da der Arbeitslohn für den Arbeitgeber keine fremde Sache darstellt. Denn bis zur Übereignung des Geldes an den Arbeitnehmer steht dieses noch im Eigentum des Arbeitgebers. In der Weigerung des Arbeitgebers zur Auszahlung könnte vielmehr eventuell ein Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB) liegen. Die individuellen Fragen und Probleme unterscheiden sich daher sehr stark, so dass allgemeingültige Aussagen wenig hilfreich für den Ratsuchenden sind.  Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.

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