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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Entgeltfortzahlungsgesetz

Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Arbeitsentgelt an Feiertagen und im Krankheitsfall. Geregelt wird nicht nur die zeitliche Grenze und die Höhe des im Krankheitsfalle weiter zu zahlenden Arbeitsentgelts, sondern auch die verschiedenen Pflichten, welche der Arbeitnehmer zu erfüllen hat, um einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht zu verlieren. So entsteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung erst dann, wenn zuvor das Arbeitsverhältnis 4 Wochen bestand. Zudem hat der Arbeitnehmer diverse Anzeige- und Nachweispflichten, die im Einzelfall zu berücksichtigen sind. Bei Fragen wenden Sie sich an die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline. Entgeltfortzahlung: Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber entsteht für einen Arbeitnehmer erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden hat. Der Anspruch ist unabhängig von der Arbeitszeit, der versicherungsrechtlichen Beurteilung des Arbeitsverhältnisses, der Staatsangehörigkeit und dem Wohnort des Arbeitnehmers. Jeder Arbeitnehmer - also auch geringfügig Beschäftigte (sog. Minijobber) - hat deshalb Anspruch. Fragen zu diesem Thema beantworten die Experten der Deutschen Anwaltshotline gerne telefonisch oder per E-Mail.

Stand: 25.01.2010

   
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