Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Elternzeit
Häufig hören wir Fragen zu dem Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wichtige Regelungen zu diesem Thema finden sich im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Danach haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes, wenn sie dieses Kind selbst betreuen und erziehen und mit ihm in einem Haushalt leben. Die Elternzeit kann von der Mutter oder dem Vater beansprucht werden. Die Elternzeit beginnt mit Beendigung des Mutterschutzes und endet an dem Tag, an dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat. Die Elternzeit muss spätestens bis zu einem bestimmten Datum vor deren Beginn beim Arbeitgeber beantragt werden. Gleichzeitig muss erklärt werden, für welchen Zeitraum oder für welche Zeiträume die Elternzeit genommen werden soll. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber während der Elternzeit ist nicht gestattet.
Wenn Sie Fragen rund um das Thema Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz haben, stehen Ihnen bei der Deutschen Anwaltshotline spezialisierte Rechtsanwälte telefonisch beratend zur Seite. Bitte halten Sie für das Telefonat die entsprechenden Unterlagen bereit.
Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung auch in der Elternzeit Nürnberg (D-AH) - Kleine Brötchen backen muss eine Genossenschaft des Bäcker- und Konditorenhandwerks nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (Az. 9 Sa 1601/04). Die Richter verurteilten die ...weiter lesen
Kündigungsschutz während der Elternzeit Nürnberg (D-AH) - Selbst wenn eine gewordene Mutter die von ihr in Anspruch genommene Elternzeit nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, schriftlich bei ihrem Arbeitgeber beantragt hat, kann ihr dafür unter Umständen doch ein ...weiter lesen
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Elternzeit
Inanspruchnahme von Elternzeit und die Möglichkeiten der Aufteilung Frage: Für meine Tochter geb. am 14.09.2008 habe ich 2 Jahre Elternzeit beantragt, mit der Option, das dritte Jahr entweder im Anschluss zu nehmen oder auf später zu übertragen.Nun bin ich mi... Antwort: Der Anspruch auf Elternzeit besteht bei mehreren Kindern für jedes Kind, auch wenn sich die Anspruchszeiträume überschneiden, was bei Ihnen ja der Fall sein wird. Das ergibt sich bereit ...⇒ zum vollständigen Fall
Arbeitgeber beantragt während der Elternzeit einen Kündigungszulassungsantrag beim Gewerbeaufsichtsamt Frage: Ich habe ein Anschreiben seitens des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes erhalten in dem mir mitgeteilt wurde, dass mein Arbeitgeber einen Kündigungszulassungsantrag gestellt hat. Es wurde die Kündigun... Antwort: Sehr geehrter Mandant, Dabei möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass Sie gem. § 18 BEEG in der Elternzeit grds. umfassenden Kündigungsschutz genießen. Lediglich in zu begründende ...⇒ zum vollständigen Fall