Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Bundesurlaubsgesetz

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Bundesurlaubsgesetz
(Arbeitsrecht)
0900-1 875 002-997
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Arbeitsrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bundesurlaubsgesetz

Das Bundesurlaubsgesetz regelt den gesetzlichen Anspruch auf Mindesturlaub sowie das Entstehen und Erlöschen des Anspruchs, der Berechnung, die Übertragung, Abgeltung usw. Der in §§ 1, 3 BUrlG geregelte Mindesturlaub kann vertraglich nicht unterschritten werden, auch nicht durch tarifliche Regelungen. Der Urlaub entsteht erstmalig nach 6-monatiger Wartezeit (§ 4 BUrlG). Voraussetzung ist ein ununterbrochener Bestand des Arbeitsverhältnisses. Bei Ausscheiden vor Erfüllung der Wartezeit, ist ein Teilanspruch entstanden (§ 5 BUrlG.). Der Urlaub ist regelmäßig auf das Kalenderjahr befristet. Kann der Urlaub im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, ist er abzugelten.
Der Urlaubsanspruch selbst ist ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Freistellung von der Arbeitsverpflichtung unter Fortzahlung der Vergütung. Die Verpflichtung des Arbeitgebers den Arbeitnehmer von der Arbeit freizustellen ist eine vertragliche Nebenpflicht. Der Urlaub muss durch den Arbeitnehmer geltend gemacht werden, um den Arbeitgeber zu deren Erfüllung zu veranlassen (Obliegenheit des Arbeitnehmers). Bei Ablehnung des Urlaubsverlangens kann dieses ggf. auch gerichtlich geltend gemacht werden.

Fragen zum BUrlG beantworten Ihnen unsere Anwälte aus dem Arbeitsrecht, in schwierigen Fällen empfiehlt sich eine Anfrage im Rahmen der E-Mail Beratung, wo Sie eine verbindliche schriftliche Antwort erhalten..


Stand: 16.02.2012

   
Interessante Beiträge zum Thema Bundesurlaubsgesetz

Verfall des Resturlaubs
Nürnberg (D-AH) - Beim Urlaub gibts nur einen Nachschlag: Wer seinen Resturlaub ins kommende Jahr verschiebt und die verbliebenen Erholungstage dann doch nicht bis zur gesetzlichen Frist im Folgejahr in Anspruch nimmt, hat ...weiter lesen

Geteilter Jahresurlaub
Nürnberg (D-AH) - Der gesetzliche Jahresurlaub ist möglichst zusammenhängend zu gewähren - allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer das auch so wünscht. Beantragt er dagegen immer wieder nur einzelne oder wenige freie Tage und ...weiter lesen

Ähnliche Themen:

Ablehnung Erlöschen gerichtlich Vergütung Arbeitgeber 
Beendigung des Arbeitsverhältnisses BUrlG Übertragung Urlaubsanspruch 
befristet Anwälte Freistellung Arbeitnehmer Arbeitsrecht Tarifrecht 
Insolvenzrecht Mindesturlaub 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Jörg-Matthias Bauer
Rechtsanwältin
Jetta Kasper
Rechtsanwalt
Uwe Peters
Rechtsanwalt
Michael Zemann
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum