Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Ausbildungsbescheinigung
Unter einer Ausbildungsbescheinigung ist der Nachweis über ein bestehendes Ausbildungsverhältnis zu verstehen. Die Entsprechung für den Schuldbesuch ist die Schulbescheinigung. Die Ausbildungsbescheinigung ist vom Ausbildungsbetrieb auszustellen. Oftmals wird die Ausbildungsbescheinigung benötigt, um Preisnachlässe zum Beispiel im öffentlichen Nahverkehr, beim Besuch kultureller Veranstaltungen zu erlangen. Die Ausbildungsbescheinigung wird aber auch im Zusammenhang mit dem Kindergeld benötigt. Nach dem vollendeten 18. Lebensjahr bis längstens zum vollendeten 25. Lebensjahr wird für Kinder in der Berufsausbildung Kindergeld gewährt. Die Familienkasse lässt sich hierzu auf der Erklärung zum Ausbildungsverhältnis und den Einkünften vom Ausbildungsbetrieb das Ausbildungsverhältnis bescheinigen.
Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem im Kindergeldrecht erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beantworten. Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Schriftverkehr oder Verträge bereit.
Stand: 14.06.2010
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