Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht
Unter Arbeitsrecht versteht man die Zusammenfassung der Rechtsnormen, die sich auf die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen. Telefonische Beratung zum Thema Arbeitsrecht bildet einen Schwerpunkt unseres Dienstes.
Die Problemfelder in diesem Bereich sind enorm vielfältig. Es gibt Fragen zum Arbeitsvertrag, zur Abmahnung, Kündigung, Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, Vertragsänderungen, Rauchen am Arbeitsplatz, Schutzvorschriften, Mutterschutz, Bewerbung, Mobbing, Lohnabrechnung usw., usw.
Dabei ist jedes Problem individuell. Viele Fragen zum Thema Arbeitsrecht lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.
Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Arbeitsvertrag, Schriftverkehr oder ähnliches bereit.
Infos zum Arbeitsrecht:
Unter Arbeitsrecht versteht man sämtliche Normen und sämtliche Rechtsprechung, welche sich mit dem Verhältnis Arbeitnehmer - Arbeitgeber, mit dem Tarifvertragsrecht und mit dem Mitbestimmungsrecht beschäftigt. Das Arbeitsrecht ist dabei auch gerichtlich von anderen Verfahrensarten getrennt. Es betrifft seitens der Arbeitnehmer insbesondere Fragen zum Kündigungsschutz und zum Entgelt. Stand: 27.07.2011
Überhöhte km-Angaben zum Arbeitsweg Nürnberg (D-AH) - Trägt jemand in die jährliche Steuererklärung zu seinem Einkommen zu viele Kilometer für den täglichen Weg zur Arbeit ein, kann das als Steuerhinterziehung gewertet werden. Zumindest dann, wenn der Fehler ...weiter lesen
Betrunken zur Arbeit erschienen - Rausschmiss nicht rechtens Nürnberg (D-AH) - Wer trotz absolutem Alkoholverbots stockbesoffen auf der Arbeit erscheint, kann deswegen nicht sofort fristlos entlassen werden. Auch in diesem Fall bedarf es zunächst einer Abmahnung.
Ein Lagerist und ...weiter lesen
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Arbeitsrecht
Regelung der Altersteilzeit und die Problemfelder Frage: Am 01.10.2005 habe ich mit der Altersteilzeit (Blockmodell 5/5) begonnen und würde demnach am 30.09.2010 aus dem Arbeitsprozess ausscheiden. Nun wurde ich gebeten darüber nachzudenken, ob ic... Antwort: Bei der Regelung der Altersteilzeit muss man zwei Ebenen unterscheiden.Die erste Ebene betrifft das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. In einem Arbeitsvertrag und entsprechenden Ergänzunge ...⇒ zum vollständigen Fall