Aktuelles aus Recht und Justiz

Videoüberwachung am Arbeitsplatz kann rechtens sein

Der Einsatz von Videoüberwachung zur Aufklärung von Straftaten am Arbeitsplatz ist rechtlich problematisch.

Der Einsatz von Videoüberwachung zur Aufklärung von Straftaten am Arbeitsplatz ist rechtlich problematisch. Häufig werden diese Kameras verwendet, um Diebstähle aufzuklären. Den rechtlichen Rahmen gibt das Bundesdatenschutzgesetz vor. Im vorliegenden Fall begehrte eine Arbeitnehmerin Unterlassung entsprechender Maßnahmen durch den Arbeitgeber.

Die Klägerin warf dem ihrem Arbeitgeber vor, er mache im Aufenthaltsraum für die Mitarbeiter in unzulässiger Weise Videoaufnahmen. Bei dem Raum handelt es sich um einen Lagerraum, in dem - neben Ware zum Verkauf -  technische Einrichtungen sowie zwei Tresore und ein Sitzbereich stehen. Dieser Sitzbereich wird von den Mitarbeitern für Pausen und vom Filialleiter für die Verrichtung diverser Tätigkeiten genutzt. In dem Lageraum befanden sich auch eine Videokamera, die in erster Linie die Tresore beobachtete, da diese große Mengen der Tageseinnahmen enthielten.

Die Arbeitnehmerin machte nun Ansprüche auf Unterlassung der Videoüberwachung, Auskunft über gespeicherte Daten sowie deren Löschung und Schadensersatz wegen der Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts geltend. Sie trug vor, der Arbeitgeber sei nicht berechtigt gewesen, sie während der Pause zu beobachten. Das sah das Gericht aber anders und wies die Klage ab. Die Richter begründeten ihre Entscheidung insbesondere damit, dass es sich aufgrund des Charakters als Lagerraum nicht um einen Sozialraum nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) handelt und das schutzwürdige Interesse des Arbeitgebers an der Überwachung der Tresore in diesem Einzelfall Vorrang habe (ArbG Oberhausen, Urteil vom 25.02.2016, Az. 2 Ca 2024/15).

Homeoffice für Anwälte

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice