Aktuelles aus Recht und Justiz

Rechtslage zur mündlich versprochenen Lohnerhöhung

Frage: Mir wurde im Personalgespräch zum Ende Mai eine Lohnerhöhung von drei Prozent versprochen. Diese bekam ich jedoch Ende Mai doch nicht. Eine schriftliche Bestätigung habe ich nicht. Personal-Verantwortliche waren aber auch im Gespräch dabei, also habe ich Zeugen. Welche Rechte habe ich für die Durchsetzung der Lohnerhöhung?

Antwort: Mündliche Versprechen gelten als gültiger Vertrag und müssen nach dem Gesetz auch eingehalten werden. Durch die Zeugen, welche das Gespräch mit verfolgt haben, stehen die Chancen auf Erfolg gut. Allerdings sollte man es sich genau überlegen, ob man rechtlich gegen seinen Arbeitgeber vorgehen möchte. Außerdem müssen die Zeugen auch bereit sein auszusagen. Die Folgen eines gewonnenen Rechtsstreit wäre zwar ein höherer Lohn, dafür aber gleichzeitig ein stark gestörtes Arbeitsklima.


Anstatt sich auf eine rechtliche Auseinandersetzung einzulassen, könnten Sie Ihren Chef vorsichtig auf die versprochene Lohnerhöhung ansprechen. Dabei sollten Sie sich auf keinen Fall von Ihrem Ärger leiten lassen, sondern versuchen das Ganze ruhig und sachlich vorzutragen. Schlimmstenfalls werden Sie hingehalten oder müssen auf eine Lohnerhöhung verzichten.

In Zukunft sollten Sie sich bemühen vertragliche Änderungen schriftlich festzuhalten. Am einfachsten ist es, wenn man den Vorgesetzten um eine kurze Bestätigung per E-Mail bittet. So hat man für alle Fälle auch einen schriftlichen Beweis der Änderungen für das Arbeitsverhältnis.

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