Kaution in Raten gezahlt: Kann der Vermieter den Mietvertrag für nichtig erklären?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe im September einen Mietvertrag für eine Wohnung ab 1.11. unterschrieben. Die Miete wurde bereits gezahlt, die Kaution wollte mein Vermieter in der vollen Höhe haben. Ich habe ihm gesagt, dass ich es versuche, sonst würde ich sie ihm in Raten zahlen.

Am 1.11. ging die Überweisung der Miete mit einer Teilzahlung der Kaution bei meinem Vermieter ein. Nun hätte ich extra Sonderurlaub von meinem Betrieb bekommen, um die Wohnung zu beziehen. An diesem Tag aber schrieb mir mein Vermieter, dass er den Mietvertrag als nichtig erkläre, weil die Kaution nicht bei ihm angekommen ist. Ich hätte ihm unverzüglich die Schlüssel auszuhändigen. Ich habe daraufhin das Gespräch mit ihm gesucht, wurde von ihm angeschrien und beleidigt und habe nun bis Freitag die Frist, die Kaution in der vollen Höhe zu bezahlen. Da er das Geld braucht, um die Rate für seinen Kredit abzuzahlen. Ist das Geld nicht bei ihm auf dem Konto, würde er meine Sachen, die schon in der Wohnung sind, rausschmeißen. Ich bin glücklicherweise bei einem Bekannten mit meinen Kindern untergekommen, sonst würden wir nun auf der Straße sitzen, da meine Meldeadresse bereits die neue Wohnung ist.

Welche Rechte habe ich nun?

Antwort des Anwalts

Grundsätzlich haben Sie auch heute noch einen gültigen Mietvertrag und können die Wohnung nutzen.

Wird die Kaution ganz oder teilweise nicht gezahlt, kann der Vermieter diese immer klageweise eintreiben, was natürlich wenig Sinn macht, wenn das Geld derzeit nicht vorhanden ist.

Alternativ hat der Vermieter auch die Möglichkeit, fristlos zu kündigen, wenn der Rückstand der Kaution einem Betrag von zwei Kaltmieten entspricht. Nach Kündigung kann der Vermieter Sie aber nicht einfach rausschmeißen, sondern er muss eine Räumungsklage beim Amtsgericht einreichen. Zahlen Sie innerhalb von zwei Monaten nachdem Sie die Klage erhalten haben, ist die fristlose Kündigung hinfällig und der Mietvertrag läuft einfach weiter.

Im Ergebnis können Sie also ohne rechtliche Probleme in die Wohnung einziehen. Zahlen Sie die Miete normal und regelmäßig weiter. Zahlen Sie die Kaution so wie Sie es derzeit können, so dass Sie schnellstmöglich unter einen Betrag von zwei Kaltmieten kommen, dann wird Ihnen nichts passieren.

Die Kaution selbst geht nie in das Vermögen des Vermieters über, er muss es separat und verzinslich auf einem Bankkonto anlegen. Will er davon Kreditraten zahlen, wäre das Unterschlagung. Hieran sollten Sie ihn ggf. nochmal erinnern.

Ich empfehle auch, in Zukunft möglichst alles schriftlich mit dem Vermieter zu machen. WhatsApp, Email, SMS geht auch. Löschen Sie den Verlauf nicht, sondern heben sie ihn langfristig auf!

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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