Ex-Partner will gemeinsame Mietwohnung nicht kündigen

Online-Rechtsberatung
Stand: 13.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Mein Lehrling hat mit ihrem Freund – Beziehung beendet – eine gemeinsame Mietwohnung. Sie stehen beide im Mietvertrag. Sie ist mittlerweile erst einmal ausgezogen, weil der Freund gewalttätig wurde. Sie möchte die Wohnung kündigen, aber der Freund willigt nicht ein. Da Sie Lehrling ist, kann Sie die anstehende Miete nicht zahlen. Sie hatte schon Mietschulden welche von der Mutter ausgeglichen wurden. Da sie arbeitsmäßig fleißig ist, möchte ich helfen. Wie kommt sie aus dieser Nummer raus?

Antwort des Anwalts

Eine schwierige Situation, die nur wie folgt gelöst werden kann:

  1. Variante: Die junge Frau fragt den Vermieter, ob er sie aus dem Mietvertrag schriftlich entlässt.  Die Zustimmung des Vermieters ist eher unwahrscheinlich, da der Vermieter damit auf einen bisher zahlungswilligen Schuldner verzichtet.

  2. Variante: Die Frau  fordert ihren ehemaligen Partner schriftlich und mit Zugangsnachweis (z.B. per Einschreiben mit Rückschein) unter Fristsetzung zur Zustimmung zur Kündigung auf. Lässt der ehemalige Partner die Frist verstreichen, kann sie vor dem Amtsgericht auf Zustimmung klagen.

Aus Kostengründen sollte die Frau zunächst selbst die Aufforderung mit Fristsetzung aussprechen.  Danach sollte allerdings ein Anwalt beauftragt werden um die Angelegenheit vor Gericht durchzusetzen.

  1. Variante: Zahlung der Miete und Anforderung der gezahlten Miete beim ehemaligen Partner kann ich in keinem Fall empfehlen, da die Frau dann stets das Risiko trägt, ob der Partner zahlt oder zahlen kann.
Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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