Ungeziefer in der Wohnung: Welche Mieterrechte habe ich?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe eine 42 qm große Wohnung gemietet. Bei Besichtigung war ein Befall von Speckkäfern nicht zu ersehen. Erst als ich nach 8 Wochen anfing dort zu wohnen, habe ich erste Käfer bemerkt, die nun vermutlich aus dem verlegten Laminat kommen bzw. aus den Fußleisten. Da ich nun eine neue Wohnung in Sicht habe, möchte ich die Wohnung kündigen und eine neue beziehen. Ich habe zudem Fotos von den Fußleisten gemacht auf denen der mangelnde hygienische Zustand ersichtlich ist.

Da ich nun Angst habe, dass sich die Speckkäfer in Schränke, Möbel oder Kleidungsstücke übergehen möchte ich erfragen ob eine Kündigung des Mietvertrages per sofort möglich ist oder 3 Monate Kündigungsfrist tatsächlich einzuhalten sind?

Ebenso weiß ich auch von anderen Mietern, dass auch bei Ihnen der hygienische Zustand bei Einzug gemangelt hat. Bei einem anderen Mieter innerhalb desselben Hauses sei ebenso ein Ungeziefer Befall vorhanden gewesen. Wie habe ich mich nun zu verhalten. 

Antwort des Anwalts

Nachdem Sie den Befall der Wohnung mit Ungeziefer festgestellt haben, sind Sie nach dem Mietrecht nunmehr zunächst verpflichtet, dem Vermieter den Schädlingsbefall (möglichst schriftlich) anzuzeigen. Des Weiteren müssten Sie den Vermieter auffordern, geeignete Maßnahmen gegen den Schädlingsbefall einzuleiten und z.B. einen Kammerjäger zu beauftragen.

Erst wenn der Vermieter sich (nachweisbar) weigert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, können Sie einen alsbaldigen Auszug ins Auge fassen. Zulässig ist dieser aber nur dann, wenn der Schädlingsbefall so massiv ist, dass Ihnen bei weiterer Nutzung der Wohnung eine gesundheitliche Gefahr droht. Im Streitfall sind Sie für diese Tatsache beweispflichtig.

Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass nach Anzeige des Mangels eine Mietminderung grundsätzlich möglich ist. Diese bemisst sich nach dem Umfang der Beeinträchtigung – also hier konkret danach, wie heftig der Befall mit Speckkäfern ist.

Fazit: Vor Auszug muss dem Vermieter eine Chance zum Beheben des Mangels gegeben werden. Eine fristlose Kündigung setzt voraus, dass die Beeinträchtigung so stark ist, dass ein Verlassen der Wohnung im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfrist dem Mieter nicht zumutbar ist. Bei Schädlingsbefall steht dem Mieter das Recht zur Mietminderung zu.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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