Dauerauftrag läuft auch nach dem Tod des Vaters weiter

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Meine Eltern hatten einen Erbvertrag. Die Mutter verstarb im Januar 2014, der Vater  verstarb Februar 2017. Mein Bruder und ich sind die Nacherben. Mein Vater hat meinem Bruder monatlich 500 Euro überwiesen, die jetzt auch nach seinem Tod weiterlaufen, da es ein Dauerauftrag meines Vaters war. Auf den Überweisungen hat mein Vater Darlehen vermerkt.

Eine Rückzahlung wäre nie erfolgt, da mein Bruder aufgrund seiner Krankheit einen Betreuer hat und nur eine geringe Rente bekommt. Der Betreuer verweigert das Stoppen der Zahlung und behauptet, dass ich hier keinen Anspruch auf Ausgleich habe.

Antwort des Anwalts

Es ist keinerlei Rechtsgrund ersichtlich, warum der Betrag von 500 Euro pro Monat weiter gezahlt werden soll.

Mit dem Tode des Erblassers treten seine Erben an seine Stelle. Sie alleine sind nun befugt über die Erbmasse zu entscheiden. Zahlungen aus der Erbmasse dürfen nur vorgenommen werden, wenn die Mehrheit der Miterben zustimmt. Bei zwei Miterben müssten also beide zustimmen. Der Fortführung eines imaginären Darlehens können Sie widersprechen. Versuchen Sie den Dauerauftrag bei der Bank zu löschen.

Als Miterbin haben Sie einen Anspruch auf Auflösung der Erbengemeinschaft und Aufteilung des Erbes (Erbauseinandersetzung). Sie sollten diesen Wunsch an den Betreuer herantragen. Ist er dazu nicht bereit, sollten sie ihn durch einen Rechtsanwalt durchsetzen. Im Rahmen dieser Erbauseinandersetzung sind die zu Unrecht gezahlten 500 € zu berücksichtigen.

Sollte Ihr Bruder den Betrag nicht zurückzahlen/verrechnen können, müsste der Betreuer (bzw. seine Haftpflichtversicherung) hierfür haften.

Wenn sie sich selbst nicht durchsetzen können, sollten sie die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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