Grundbuchübertragung nach Trennung

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Meine Lebenspartnerin hat sich von ihrem Ehemann getrennt. Eine Scheidung ist bisher aber noch nicht erfolgt. Beide haben vor ca. vier Jahren ein Haus per Bankkredit gebaut und sind zu gleichen Teilen im Grundbuch vermerkt. Jetzt stellt sich die Frage, wie man den Teil ihres Ehegatten auf mich oder auf meine Lebenspartnerin übertragen kann ohne hohe Steuerkosten und/oder andere Kosten in Kauf nehmen zu müssen. Ist hier eine Schenkung an meine Lebenspartnerin oder ähnliches ratsam? Falls ja, wie kann ich mich vertraglich absichern, falls ich nicht in das Grundbuch eingetragen werde? Gibt es andere Dinge, die weiterhin Beachtung finden müssen?

Antwort des Anwalts

Sollten Sie die Grundstückshälfte erwerben, fällt die Grundsteuer in voller Höhe zum Wert der Hälfte des Grundstücks an. Denn Maßstab für die Steuer ist dabei der Wert der Gegenleistung. Darunter fällt alles, was der Grundstückskäufer für den von ihm geleisteten Kaufpreis erhält. Zur Gegenleistung zählt aber auch die Übernahme von Darlehen und auf dem Grundstück lastender Rechte Dritter, wie sie etwa Grundpfandrechte in Form von Grundschuld und Hypothek darstellen.

Erwirbt Ihre Freundin vom Ehemann ist der Erwerb steuerfrei. Dabei ist es gleich, ob jetzt oder nach der Scheidung. In beiden Fällen fällt nach § 3 Nr.4 bzw. Nr.5 GrEStG keine Steuer an. Steuerfrei sind in sachlicher Hinsicht alle Erwerbe aus Anlass der Ehescheidung. Begünstigt ist jede Vermögensauseinandersetzung zwischen Eheleuten, die ihre Ursache in der Trennung oder Scheidung hat und sie erstreckt sich auf die Regelung sämtlicher vermögensrechtlicher Beziehungen der geschiedenen Ehegatten. Dazu gehört auch die Auseinandersetzung über Vermögensgegenstände, die beiden Partnern jeweils zu Bruchteilen gemeinsam gehören, wie bei Ihnen, Grundstück je zur Hälfte.

Eine zeitliche Beschränkung sieht das Grunderwerbsteuergesetz für eine solche Vermögensauseinandersetzung nicht vor. Allerdings kann nach Ansicht des Bundesfinanzhofes ein sehr langer Zeitraum zwischen Scheidung und Grundstücksübertragung darauf hindeuten, dass keine scheidungsbedingte Vermögensauseinandersetzung mehr vorliegt, sondern bereits ein steuerpflichtiger, üblicher Verkauf wie unter Dritten.

Wenn Sie Leistungen für den Erwerb und die Unterhaltung des Hauses erbringen sollten, kann man Sie durch eine weitere Grundschuld und/oder durch ein Wohnrecht absichern.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice