Zerrüttetes Verhältnis: Kündigung des Mietvertrags möglich?

Online-Rechtsberatung
Stand: 25.11.2015
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Mein Mann hatte im April 2015 einen Brief an unseren Vermieter geschickt. In diesem hatte er sich nach jahrelangen Beleidigungen seitens des Vermieters, diesem seine Meinung ausgesprochen. Ich habe zu keinem Zeitpunkt von dem Brief bzw. dessen Inhalt gewusst. Der Vermieter wollte zwecks Beleidigung eine fristlose Kündigung per Anwalt erwirken. Es ging vor das Amtsgericht. Wir hatten keinen Anwalt. In dem Schreiben des Gerichtes ginge es nur um eine Schlichtung und wir würden selbst keinen Anwalt benötigen sondern uns nur gut vorbereiten.

Nach unserer schriftlichen Stellungsnahme wurde ein Termin zum persönlichen Erscheinen bestimmt. Bei diesem hatte der vorsitzende Richter kein Interesse an der Klärung der Sachlage, sondern sprach sofort von einem zerrütteten Mietverhältnis und es ginge nur um eine Terminbestimmung unseres Auszuges. Mir wurde weder die Möglichkeit gegeben klar zu stellen, dass ich mit der ganzen Sache nichts zu tun habe, noch ein zerrüttetes Verhältnis zum Vermieter zu haben. Wir wurden zu einem Auszugstermin zum 30.11.2015 gedrängt und sind auch jetzt schon zum 02.11.2015 ausgezogen. Unsere Kaution wurde einbehalten und der Vermieter hatte auch kein Interesse bei der Wohnungsabnahme anwesend zu sein. Ein Zeuge bestätigte das Übergabeprotokoll.

Meine Anfrage betrifft aber folgendes: In die ganze Auseinandersetzung wurde ich zu Unrecht mit einbezogen. Ich wurde vom Vermieter und dessen Anwalt zu Unrecht mit Angeklagt und einer Tat beschuldigt, nämlich der der Beleidigung, die ich nicht getan hatte und von der ich bis zur Kündigung auch nichts wusste. Ich fühle mich in meiner Ehre verletzt und empfinde es als übelste Nachrede mich für etwas zu verurteilen was ich nicht begangen habe. Wochenlang habe ich jetzt schon Schlafstörungen. Die finanziellen Belastungen gehen jetzt aufgrund des Streites und des gerichtlich bestimmten Räumungstermines an die 2.000 €.

Habe ich eine Möglichkeit den Vermieter bezüglich der üblen Nachrede und falscher Anschuldigungen zu verklagen? Da ich auch vor dem Gericht schändlich behandelt wurde, also mein Grundrecht der freien Meinungsäußerung beschnitten wurde und es anscheinend niemanden Interessierte ob ich zu Recht angeklagt war, möchte ich wissen ob ich mich über das Amtsgericht und diesen Richter beschweren kann?

Antwort des Anwalts

Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie sich durch das abgelaufene Verfahren emotional sehr betroffen fühlen. Dieses ist leider immer wieder festzustellen, wenn sich Laien ohne anwaltliche Unterstützung in eine gerichtliche Auseinandersetzung begeben und dann den Prozess verlieren.

So muss ich zunächst einmal darauf hinweisen, dass es vorliegend nicht darum geht, dass das Gericht Sie wegen Beleidigung oder in sonstiger Weise strafrechtlich verurteilt hat. Aufgabe des Gerichtes war es in diesem Verfahren nur über eine mietrechtliche Streitfrage zu entscheiden.

Das Mietrecht sieht ein Kündigungsrecht für Mieter wie Vermieter vor, wenn das Mietverhältnis so zerrüttet ist, dass eine Fortsetzung den Parteien unzumutbar ist. Eine solche Zerrüttung sieht die Rechtsprechung unter anderem dann, wenn Mieter oder Vermieter von dem anderen Vertragspartner massiv beleidigt werden.

Da Ihr Ehemann, wie Sie schreiben, dem Vermieter in einem Brief „seine Meinung ausgesprochen hat“, gehe ich davon aus, dass hier keine Freundlichkeiten ausgetauscht wurden sondern der Vermieter deutlich beleidigt wurde. Damit war aus Sicht des Vermieters das Verhältnis zerrüttet.

Um dieses zu überprüfen reicht für das Gericht die Vorlage des Schreibens aus. Anhand dieses Schreibens kann das Gericht eindeutig feststellen, ob Beleidigungen ausgesprochen wurden. Ist das der Fall, dann ist das Mietverhältnis zerrüttet. Weiterer Erörterungen mit den Mietparteien bedarf es dann nicht mehr. Somit bestand für den Richter auch keinerlei Veranlassung für weitere Erörterungen.

Da lediglich ein Mietvertrag für Sie und Ihren Mann vorliegt, kann auch nur dieser Mietvertrag einheitlich beendet werden. Da Sie mit Ihrem Mann zusammenleben, sind Sie folglich mittelbar von der Kündigung mit betroffen. Die Ursache für die Kündigung war allein das offensichtlich etwas missglückte Schreiben Ihres Mannes. Aus Ihrem Schreiben ist nicht ersichtlich, dass Ihnen persönlich etwas vorgeworfen wurde.

Sie können den Vermieter infolgedessen nicht erfolgreich wegen übler Nachrede oder falscher Anschuldigung verklagen. Dieser hat nach Ihrer Darstellung lediglich das Schreiben Ihres Mannes vorgelegt und darauf hingewiesen, dass er aufgrund der dort ausgesprochenen Beleidigungen das Mietverhältnis als zerrüttet ansieht und deswegen die Kündigung ausgesprochen.

Rechtsmittel in dem offensichtlich durch Vergleich abgeschlossenen Gerichtsverfahren gibt es nicht. Das Verfahren ist abgeschlossen. Ein Fehlverhalten des Richters kann ich nach Ihrer Darstellung nicht erkennen.

Die aufgetretenen Missverständnisse in Hinblick auf das gerichtliche Verfahren wären wohl vermeidbar gewesen, wenn Sie im Kündigungsverfahren anwaltliche Hilfe gehabt hätten.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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