Aufenthaltserlaubnis eines Flüchtlings nach Hochzeit mit deutscher Frau

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Bei uns (Pfalz) gibt es eine deutsche Frau, die einen albanischen Flüchtling heiraten würde.
Sie fragt, falls es später zur Scheidung käme, wie lange müssten sie und ihr Mann verheiratet sein, damit er nicht nach der Trennung abgeschoben werden kann?

Gibt es hier aus der Rechtsprecher Präzendenzfälle und wie ist die rchtlage.

Können Sie das bitte beantworten(ohne Kinder in der Ehe)? Und wenn Kinder kommen, wie sieht es dann aus?

Antwort des Anwalts

Bei einer Heirat sieht die Rechtslage wie folgt aus: Nach § 31 Abs.1 AufenthG ist dem Flüchtling eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er die Deutsche geheiratet hat. Nach einer Dauer von 3 Jahren ist ihm nach § 31 Abs. 2 eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn die Ehe so lange gehalten hat, bzw. die Eheleute nicht dauernd getrennt leben.
Dazu ist notwendig, dass eine eheliche Lebensgemeinschaft geführt wird. Beide Ehepartner sollten also unter der gleichen Adresse gemeldet sein. Nur bei triftigen Gründen (z. B. Studium in einer anderen Stadt, Arbeit unter der Woche in einer anderen Stadt, zu kleine Wohnung bei beabsichtigter Wohnungssuche) können auch unterschiedliche Meldeadressen durchgehen. Zusammenleben ist rechtlich nicht gleichbedeutend mit Zusammenwohnen. Es ist jedoch immer mit unangenehmen Nachfragen von der Ausländerbehörde zu rechnen.
Ein Nachholen der legalen Einreise wird bei der Heirat mit Deutschen im Prinzip nicht verlangt. Sollte dies gleichwohl erfolgen, sollte dies nicht hingenommen werden. Nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 AuslG und nach § 9 Absatz 2 Nr. 1 DVAuslG ist bei Verheiratung mit Deutschen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auch ohne Nachholen der legalen Einreise möglich.
In der Praxis hat sich durchgesetzt, dass bei der Heirat von Flüchtlingen die Aufenthaltserlaubnis nur für ein Jahr erteilt wird, um nach einem Jahr ein erneutes Vorsprechen und eine erneute Bestätigung über das Zusammenleben zu erzwingen. Bei Zweifeln über das Zusammenleben kann die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis vorläufig verweigern und zusätzliche Ermittlungen durchführen.
Wenn Kinder aus der Ehe hervorgehen, erhalten diese automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies bedeutet, daß dem Vater im Hinblick auf die Kinder ein eigenständige Aufenthaltserlaubnis, wenn er sich tatsächlich um die Kinder kümmert bzw. regelmäßigen Umgang pflegt.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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