Arbeitserlaubnis für Ukrainer mit polnischem Schengenvisum

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich besitze mit einem Ukrainer zusammen zu gleichen Teilen eine GmbH im Inland. Da Visa Anträge für die BRD direkt nahezu alle abgelehnt werden, möchte mein Geschäftspartner mit einem polnischen Schengen Visum einreisen. Kann er beim Arbeitsamt oder der Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis erhalten, um für seine eigene Firma vor Ort in Deutschland tätig zu werden? Ist dies überhaupt notwendig?

Antwort des Anwalts

Den Begriff „Arbeitserlaubnis“ kennt das deutsche Recht seit dem 01.01.2005 nicht mehr. Vielmehr ist einem Ausländer die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gestattet, sofern dies im Aufenthaltsgesetz bestimmt ist oder sein Aufenthaltstitel die Ausübung der Erwerbstätigkeit ausdrücklich erlaubt.

Inhaber eines von einem Schengen-Staat ausgestellten und in seiner räumlichen Gültigkeit nicht beschränkten Visums für den kurzfristigen Aufenthalt („Schengen-Visum“ der Visumkategorie „C“) dürfen sich im Rahmen von dessen Gültigkeit im gesamten Hoheitsgebiet der Schengener Staaten aufhalten und sich darin frei bewegen. Beim Überschreiten der Binnengrenzen unterliegt auch dieser Personenkreis keinen Kontrollen

Da das Schengen-Visum auch für geschäftliche Aufenthalte gedacht ist, kenn sich Ihr Partner um die Belange seiner Firma kümmern. Während dieser Zeit ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit aber nicht erlaubt. Ihm ist deshalb untersagt ein abhängiges Arbeitsverhältnis einzugehen bzw. als Selbstständiger hier zu arbeiten.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice