Hinterlegung eines Masterpasswortes für das digitale Erbe

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Es geht um das digitale Erbe. Speziell um die Hinterlegung eines Masterpaßwortes.
Gibt es eine Möglichkeit bzw. eine vertrauliche Stelle, wo man das Masterpaßwort hinterlegen kann und meine Erben dann darauf zugreifen können?
Was sollte man noch beim digitalen Erbe beachten?

Antwort des Anwalts

Das „digitale Erbe“ ist eine neuere Plattform, viel Geld zu verdienen. Vorrangig sind es Beerdigung-
institute, die ihr Glück damit versuchen. Dabei gibt es eine Lösung, die ich Ihnen empfehle. Neh-
men Sie ein Blatt Papier und schreiben darauf „Mein letzter Wille“. Wenn Sie in Bezug auf Ihren
Nachlaß besondere Regelungen treffen wollen, können Sie diese hier formulieren. Ansonsten kön-
nen Sie für Ihre Erben das Master-Passwort ebenso wie andere Passwörter hinterlassen. Zum Schluß unterschreiben Sie dieses handschriftliche Testament mit Ihrem vollen Namen und mit Datum. Das Testament geben Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnortes zur Aufbewahrung ab. Dort registriert man Ihre Personalien, insbesondere Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort. Von da an brauchen Sie sich um nichts mehr zu kümmern.

Was kaum jemand weiß, geschieht dann Folgendes:
Das Amtsgericht teilt Ihrem Geburtsort-Standesamt mit, daß Sie ein Testament unter dem Akten-
zeichen XYZ hinterlegt haben. Das Geburts-Standesamt sucht Ihre Geburtsurkunde heraus und ver-
sieht diese mit einem sogenannten Randvermerk, der dahin lautet, daß Sie bei dem Amtsgericht in
X-Stadt ein Testament hinterlegt haben. Mußten Sie, wie ich es formuliere, „den Löffel abliefern“,
wird Ihr Tod natürlich bei einem Standesamt beurkundet. Dieses Standesamt informiert automatisch
Ihr Geburts-Standesamt von Ihrem Tod. Vom Geburts-Standesamt wird die Nachricht von Ihrem Tod dem Amtsgericht mitgeteilt, bei dem Ihr Testament hinterlegt ist und hiernach ermittelt das
Amtsgericht Ihre Erben, die es von der Hinterlegung Ihres Testamentes unterrichtet und gleichzeitig
einen Termin zur Eröffnung des Testaments bestimmt. Ihre Erben bekommen selbstverständlich das
Testament und können sodann auf Grund Ihres Master-Passwortes alle Geheimnisse lüften. Ihr
Testament können Sie selbstverständlich in einem verschlossenen Briefumschlag beim Amtsgericht
abgeben, sodaß die absolute Gewähr für die Geheimhaltung besteht, bis das Amtsgericht den Brief-
umschlag im Beisein Ihrer Erben oder auch in Abwesenheit derselben öffnet.
Wenn Ihnen zu lästig ist, ein Testament zu schreiben und zu verfahren, wie oben dargelegt, können
Sie die Dienste eines Notars in Anspruch nehmen und ihm die Errichtung des Testamentes nebst
Hinterlegung übertragen. Das kostet natürlich Geld, während der oben beschriebene Weg gegen
eine geringe Hinterlegungsgebühr kostenlos für Sie ist. Sie können absolut sicher sein, daß niemand
Ihr Testament sieht, bis es offiziell beim Amtsgericht nach Ihrem Tod eröffnet wird.
Wichtig ist, daß Sie das Testament vom ersten bis zum letzten Buchstaben handschriftlich verfassen. Geschieht das nicht, ist es ungültig. Wollen Sie das hinterlegte Testament evtl. nochmals
ändern, müßten Sie es bei dem Amtsgericht abholen, bei dem Sie es hinterlegt haben. Sie können
dann ein neues Testament schreiben und wie oben dargestellt verfahren.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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