Vorwurf der sexuellen Belästigung: Wie verhalte ich mich richtig?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Im Zuge eines Nachbarschaftsstreites (Ruhestörung, Gewaltandrohung auf mundl. Bitte den Geräuschpegel zu senken) habe ich den Notruf der Polizei informiert (wegen der Gewaltandrohung). Während dem Gespräch mit den Beamten wurde vom Partner meiner Nachbarin der Vorwurf der sexuellen Belästigung (ausgehend von meiner Person) erbracht.
In diesem Moment war ich zu perplex um direkt angemessen darauf zu reagieren (direkt eine Anzeige wegen Falschaussage/Verleumdung zu stellen).
Aktuell ist mir nicht bekannt, ob wirklich eine entsprechende Anzeige erstellt wurde.

Nun stellt sich mir die Frage: Wie ist das weitere Vorgehen? Habe ich etwas zu befürchten?
Weiterhin möchte ich aufgrund der geschilderten Situation nicht mehr länger in der Wohnung/dem Haus bleiben und suche gerade nach einer neuen Mietwohnung. Kann mir dieses Vorgehen / der Wunsch nach Auszug etc. als Schuldeingeständnis ausgelegt werden?

Antwort des Anwalts

Meines Erachtens sollten sie nichts zu befürchten haben. Wenn die Polizei eine Anzeige aufgenommen haben sollte, würde Ihnen zum konkreten Tatvorwurf, dies bedeutet Tag, Stunde und Art der sexuellen Belästigung die Möglichkeit gegeben, sich umfassend zu äußern. Bei einem Allerweltsvorwurf, wie Herr X hat Frau Y sexuell belästigt, wird die Polizei nicht tätig. Hier muss schon detailliert der Vorwurf belegt werden.

Das weitere Vorgehen wäre wie folgt: Sie sollten daher in Ruhe abwarten, ob die Polizei Sie zur Vernehmung vorlädt. Falls ja, sollten Sie einen Verteidiger beauftragen. Sie können dann auch mit einer Strafanzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede kontern.

Wenn Sie sich wegen der unangenehmen Nachbarschaft eine neue Wohnung suchen, so hat dies nichts mit dem erhobenen Vorwurf zu tun und wird auf keinen Fall als Schuldeingeständnis gewertet.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice