Krank zwischen Arbeitgeberwechsel: Wer muss zahlen?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Zum 30.09.2014 habe ich bei meinem Arbeitgeber gekündigt.
Am 1.10.2014 sollte der 1. Arbeitstag beim neuen Arbeitgeber sein.
Am 25.09.2014 hatte ich einen privaten Unfall.
Meine Verletzungen waren:
Radiusfraktur am rechten Unterarm, Zahnfraktur oben
Krank bis 31.10.2014
Wer ist für den Monat Oktober für die Lohnfortzahlung zuständig ?

Antwort des Anwalts

Wird ein Arbeitnehmer in den ersten 4 Wochen der Probezeit krank, dann braucht der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten§ 3 EntgFG und der Arbeitnehmer muss sich an die Krankenkasse wenden. Der Anspruch auf Krankengeld besteht von Anfang an (§ 44 SGB V) und wird nur für den Fall der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber überlagert. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer, der noch innerhalb der ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses erkrankt, einen Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse hat.

Sie müssen sich also für die ersten 4 Wochen des Oktobers an Ihre Krankenkasse wenden, wegen der restlichen 3 Tage müssen Sie sich dann an Ihren Arbeitgeber wenden.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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