"Mit dieser Vergütung gilt etwaige Mehrarbeit als abgegolten": Klausel gültig oder nicht?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe in meinem Arbeitsvertrag eine Klausel bzgl. der Überstunden:

"Der Mitarbeiter erklärt sich bereit Überstunden zu leisten, soweit für die Firma Bedarf besteht. Überstunden sind vom Arbeitgeber anzuordnen. Als Überstundenvergütung vereinbaren die Parteien, den sich aus § 5 Abs. 2 ergebenden Stundenlohn.

Überstunden und Mehrarbeit sind mit dem vertraglichen Entgelt bis zu 10 Std. pro Beschäftigungsmonat abgegolten."

Was bedeutet dieser letzte Satz für mich? Muss ich jeden Monat 10 Stunden machen um auf mein Soll zu kommen?

Antwort des Anwalts

Nein, die Klausel bedeutet nicht, dass Sie jeden Monat 10 Überstunden leisten müssen. Sie bedeutet, dass die ersten 10 Überstunden nicht bezahlt werden müssen. Diese Klausel ist jedoch nach Ansicht vieler Juristen nur wirksam und zulässig, wenn der Arbeitgeber die Anzahl der unbezahlten Überstunden zeitlich begrenzt. Wenn ein bestimmter zeitlicher Anteil festgeschrieben worden ist, ist dies generell zulässig. Dieser darf aber nicht zu hoch angesetzt werden. Wo hier genau die Grenze liegt, ergibt sich nicht eindeutig aus der aktuellen Rechtsprechung. Am besten sollte ein Anteil von 10% der Wochenarbeitszeit nicht überschritten werden.

Ich weiß nicht wie viele Stunden Sie monatlich arbeiten. Wenn Sie unter 100 Stunden im Monat arbeiten, wäre die Klausel unwirksam.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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