Maklervertrag: Ab Unterschrift oder Freigabe des Exposés gültig?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ist ein Makler-Vertrag ab Unterschrift gültig oder erst ab Freigabe des Exposees der erst nach 4 Wochen fertig war ?

Antwort des Anwalts

Generell beginnt ein Vertrag zu dem Zeitpunkt auf den sich die Parteien geeinigt haben. Sie müssen daher zunächst in Ihrem Vertrag nachschauen, ob dieser eine Zeitbestimmung enthält, z.B. der Vertrag beginnt am 1.6.2014. Sollte es an einer solchen Zeitbestimmung fehlen, gilt der Vertrag mit Abschluß, d.h. mit der Leistung der Unterschrift als zustandegekommen.

Dies gilt auch für einen Maklervertrag. Es kommt nicht darauf an, wann die geschuldete Leistung erbracht wird.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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