Maklervertrag: Ab Unterschrift oder Freigabe des Exposés gültig?
Ist ein Makler-Vertrag ab Unterschrift gültig oder erst ab Freigabe des Exposees der erst nach 4 Wochen fertig war ?
Generell beginnt ein Vertrag zu dem Zeitpunkt auf den sich die Parteien geeinigt haben. Sie müssen daher zunächst in Ihrem Vertrag nachschauen, ob dieser eine Zeitbestimmung enthält, z.B. der Vertrag beginnt am 1.6.2014. Sollte es an einer solchen Zeitbestimmung fehlen, gilt der Vertrag mit Abschluß, d.h. mit der Leistung der Unterschrift als zustandegekommen.
Dies gilt auch für einen Maklervertrag. Es kommt nicht darauf an, wann die geschuldete Leistung erbracht wird.