Ausbildungsunternehmen kündigt Ausbilder

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Unsere Tochter ist im 2. Ausbildungsjahr als Mediengestalterin in Berlin. Vor etwa einem Monat wurde ihre Ausbilderin fristlos gekündigt. Es gibt in der Firma keinen andern homologierten Ausbilder im Bereich Mediengestaltung.

Die Firma gibt seither keine klaren Angaben bez. Einstellung eines neuen Ausbilders sondern übt Druck auf unsere Tochter aus, anstehende Projekte allein zu erledigen (Flug zu Kunden mit Direktion, die ihr sagte nicht zu erzählen, dass sie noch in der Ausbildung ist). Ihr direkter Vorgesetzter weiß, dass sie später studieren möchte, also nicht übernommen werden möchte. Sie weiß aber nicht, ob er die Direktion darüber informiert hat. Kürzlich hat sie die Erlaubnis erhalten, die Abschlussprüfung bereits im Dezember dieses Jahres zu machen.

Es wurde ihr Folgendes vorgeschlagen (von direktem Vorgesetzten, noch kein Gespräch mit der Direktion, das erst am nächsten Donnerstag stattfinden wird):

• Weiterhin in der Ausbildungsfirma ohne Ausbilder zu arbeiten (alleinige Verantwortung für alle Gestaltungsprojekte.
• Zeitweise in einer befreundeten Werbeagentur noch fehlende Praktiken zu erlernen (ca. 1 Woche im Monat, das ist noch zu klären).

Unsere Tochter hat folgende Bedenken:

• Sie akzeptiert und die Firma hält das Versprechen nicht, in der Werbeagentur fehlende Praktiken zu erlernen weil interne Projekte Vorrang haben.

• Sie hat Angst, weiterhin unter Druck (Termindruck) gesetzt zu werden und die Projekte allein nicht erledigen zu können (sie muss zeitgleich diverse Projekte für die Schule erledigen für ihre Schulkameraden Hilfe in ihren Ausbildungsfirmen erhalten, womit unsere Tochter natürlich nicht rechen kann…)

• Sie weiß nicht, ob sie ernsthaft eine Hilfe in der Firma erbitten kann

• Sie fühlt sich überfordert und allein gelassen,

Hier meine Fragen:

• Muss die Firma einen neuen Ausbilder einstellen?

• Muss unsere Tochter das Angebot der Firma annehmen, sich zeitweise in einer anderen Firma ausbilden zu lassen und ebenfalls "Verantwortung" in der Ausbildungsfirma zu übernehmen ohne einen kompetenten Ansprechpartner vor Ort zu haben? (Sie lehnt die Idee, in eine andere Firma zu gehen, nicht grundsätzlich ab.)

• Welche Fristen bestehen, um klare Antworten einzufordern (Firma schindet anscheinend Zeit).

• Sollte unsere Tochter sich diesem Druck nicht stellen können (sie fühlt sich als billige Arbeitskraft ausgenutzt), wie kann sie aus dem Vertrag aussteigen und sich gleichzeitig weiter auf ihre Prüfung vorbereiten? Liegt die Last, einen neuen Ausbildungsplatz zu finden, allein bei ihr?

• Ist es ratsam, die IKH als Zeugen und Vermittler zu einem Gespräch mit der Direktion zu bitten?

• Haben Sie andere Empfehlungen, die eine möglichst stressfreie und harmonische Regelung dieser Situation gestatten, ohne die Ausbildung unserer Tochter zu gefährden?

Antwort des Anwalts

Sämtliche Rechte und Pflichten eines Ausbildungsverhältnisses sind im Berufsbildungsgesetz geregelt. Ich werde deshalb anhand der einschlägigen gesetzlichen Normen auf Ihre Fragen eingehen. Auf Grund meiner juristischen Ausbildung kann ich Ihnen nur juristischen Rat erteilen.
Zu Ihren Problemen im Einzelnen:

• Weiterhin in der Ausbildungsfirma ohne Ausbilder zu arbeiten (alleinige Verantwortung für alle Gestaltungsprojekte). Dies ist ein glatter Verstoß gegen § 14 BBIG. Dort steht in Abs. 1 Ziff. 1 und 2:
§ 14 Berufsausbildung
(1) Ausbildende haben

  1. dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann,
  2. selbst auszubilden oder einen Ausbilder oder eine Ausbilderin ausdrücklich damit zu beauftragen,
    3…..

Dem Ausbildungsbetrieb ist es schlichtweg untersagt so vorzugehen. Er muss Ihrer Tochter zunächst alle Fähigkeiten vermitteln. Er darf Ihr nicht die Verantwortung übertragen. Dies könnte Ihre Tochter als Auszubildende auch nicht schultern.

• Zeitweise in einer befreundeten Werbeagentur noch fehlende Praktiken zu erlernen (ca. 1 Woche im Monat, das ist noch zu klären). Die Abstellung an andere Betriebe ist rechtlich zulässig, um dort weitere Fähigkeiten erlernen zu können.

Zu Ihren Fragen:

• Muss die Firma einen neuen Ausbilder einstellen? Der Ausbildungsbetrieb muss einen neuen Ausbilder beschäftigen. Ob er diesen einstellt oder ob er ihn auf Honorarbasis beschäftigt ist dabei unbeachtlich. Es ist seine Pflicht nach § 14 BBiG.

Muss unsere Tochter das Angebot der Firma annehmen, sich zeitweise in einer anderen Firma ausbilden zu lassen und ebenfalls "Verantwortung" in der Ausbildungsfirma zu übernehmen ohne einen kompetenten Ansprechpartner vor Ort zu haben?
Eine sogenannte Verbundausbildung ist rechtlich zulässig, wenn in der Fremdfirma ein Ausbilder vorhanden ist.

Sollte unsere Tochter sich diesem Druck nicht stellen können (sie fühlt sich als billige Arbeitskraft ausgenutzt), wie kann sie aus dem Vertrag aussteigen und sich gleichzeitig weiter auf ihre Prüfung vorbereiten? Liegt die Last, einen neuen Ausbildungsplatz zu finden, allein bei ihr?

Ihre Tochter kann leider nur sehr schwer aus dem Vertrag aussteigen. Die Voraussetzungen für die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses regelt § 22 Abs. 2 BBiG. Dort steht:
§ 22

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

  1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
  2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

Ein Ausstieg aus dem Vertrag ist daher nur möglich, wenn sie einen anderen Beruf ergreift. Die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses in einem anderen Betrieb wäre so nicht möglich.

Möglich wäre allerdings ein Aufhebungsvertrag und dann die Fortsetzung der Ausbildung in einem anderen Betrieb. Dann sollte der Ausbildungsplatz aber schon sicher sein. Diesen muß sie sich aber selbst besorgen. Oftmals hilft aber die IHK in solchen Situationen.

• Welche Fristen bestehen, um klare Antworten einzufordern (Firma schindet anscheinend Zeit).
Hierzu gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Sie sollten der Firma aber eine Frist setzen, welche angemessen sein muss. Eine angemessene Frist wäre hier zwei Wochen.

• Ist es ratsam, die IKH als Zeugen und Vermittler zu einem Gespräch mit der Direktion zu bitten. Die IHK ist der berufene Partner in solchen Situationen zu helfen. Denn ihre Aufgaben sind die Eignung des Ausbildungsbetriebes zu prüfen, die persönliche und fachliche Eignung des Ausbildungspersonals überwachen, ein Verzeichnis aller Ausbildungsverhältnisse führen sowie Ausbildungsberater zu beschäftigen. Dieser ist in der Lage Ihrer Tochter bei Seite zu stehen.

• Haben Sie andere Empfehlungen, die eine möglichst stressfreie und harmonische Regelung dieser Situation gestatten, ohne die Ausbildung unserer Tochter zu gefährden? Vielleicht lohnt es sich einen Mediator einzuschalten. Dieser ist jedoch teuer. Diese Frage liegt außerhalb meines Fachgebiets.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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