Mietvertrag nach Unterzeichnung widerrufen?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Dummerweise habe ich einen Mietvertrag zu schnell unterschrieben. Als ich zwei Tage später telefonisch widerrufen wollte, wurde dies abgelehnt. Wie komme ich in diesem Fall aus dem Vertrag?

Antwort des Anwalts

Es wird für Sie schwer werden aus dem Mietvertrag herauszukommen. Ein einmal abgeschlossener, von Mieter und Vermieter unterschriebener Mietvertrag ist wirksam. Der Mieter kann es sich dann nicht einfach noch einmal anders überlegen. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht gibt es nicht. Ihnen bleibt nur möglich, diesen ordnungsgemäß zu kündigen. Ich weiß nicht wann der Mietbeginn ist, aber Sie können den Mietvertrag sofort kündigen. eine Kündigung ist schon vor Beginn des Mietverhältnisses möglich.

Zudem sollten Sie mit dem Vermieter verhandeln, ob er mit der Stellung eines Nachmieters einverstanden ist. Dann können Sie sich selbst um einen Nachfolger bemühen.

Ein Rücktritt vom Vertrag kommt nur in einem all in Betracht: Der Vermieter übergibt die Mieträume bis zum vereinbarten Übergabezeitpunkt trotz einer Nachfristsetzung durch den Mieter nicht in einem vertragsgemäßen Zustand (Urteil des OLG Brandenburg vom 20.06.2012, Az: 3U 6/10). Sollte der Vermieter Ihnen also nicht eine ordnungsgemäße Wohnung übergeben und er behebt den Mangel nicht innerhalb einer von Ihnen gesetzten Nachfrist, kommen Sie durch Rücktritt aus dem Vertrag heraus.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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