Erbe ausschlagen: Auswirkungen auf Witwenrente der Mutter?

Online-Rechtsberatung
Stand: 02.04.2014
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Mein Vater ist verstorben und meine Mutter möchte die Witwenrente beantragen. Jetzt hat mein Vater aber Schulden, daher würde ich gern das Erbe ausschlagen, damit wir damit dann nichts mehr zu tun haben. Hat das ausschlagen des Erbes irgendwelche Auswirkungen auf die Rente von meiner Mutter?

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Antwort des Anwalts

Der Anspruch Ihrer Mutter auf eine Hinterbliebenenrente folgt aus § 46 des 6. Sozialgesetzbuches (SGB VI). Den Wortlaut der gesetzlichen Regelung finden Sie über den nachfolgenden Link im Internet:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__46.html

Es handelt sich dabei um einen eigenständigen Anspruch der Witwe, der keine Annahme der Erbschaft voraussetzt, sondern lediglich von der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen abhängt.
Die Ausschlagung der Erbschaft hat nur zur Folge, dass die Erben nicht in die Rechtstellung Ihres Vaters eintreten und damit für die Schulden auch nicht in Anspruch genommen werden können.
Ihre Mutter verliert bei einer Erbausschlagung damit also nur solche vererblichen Ansprüche, die Ihrem Vater vor seinem Tod zustanden.
Eigene Ansprüche, wie eben die Witwenrente, können folglich nicht dadurch erlöschen, dass es aufgrund der Ausschlagung nicht zum Anfall der Erbschaft kommt.

In Ihrer Schilderung des Sachverhaltes teilen Sie mit, dass Sie selbst (als Sohn Ihres verstorbenen Vaters) das Erbe ausschlagen möchten, nicht aber Ihre Mutter. Ich bin bei der oben genannten rechtlichen Darstellung jedoch davon ausgegangen, dass auch ihre Mutter beabsichtigt, das Erbe auszuschlagen, da Ihre Mutter ja ansonsten als Erbin Ihres verstorbenen Vaters für die Schulden haftbar gemacht werden könnte. Sollte Ihre Mutter wider Erwarten das Erbe doch nicht ausschlagen wollen oder können, ergibt sich aber keine andere Einschätzung des rechtlich relevanten Sachverhaltes. Ihre Mutter wäre dann zudem aber für die Schulden des Vaters verantwortlich.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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