Arbeitgeber fordert Verzicht auf Rechte bei Wegeunfall: Rechtens?

Online-Rechtsberatung
Stand: 06.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich arbeite in einem Hotel. Da nun der Winter langsam kommt, sollte ich bei Unwetterwarnung, Unterschreiben, dass ich bei ein Unfall, dieses kein Wegeunfall für die Firma in Anspruch nehme. Des Weiteren wurde mir angedroht, bei nichtunterschreiben eine Abmahnung zu erteilen.

Antwort des Anwalts

Für die Forderung Ihres Arbeitgebers gibt es keinerlei rechtliche Grundlage. Ich kann Ihnen nur raten diese Erklärung nicht zu unterschreiben. Sie verzichten damit ggfs. auf erhebliche Ersatzansprüche im Falle eines Unfalles wie z.B. auf eine Unfallrente.

Ihr Arbeitgeber hat durch entsprechende Leistungen der Berufsgenossenschaft auch keinen gravierenden finanziellen Nachteil, so dass sein Ansinnen völlig unverständlich ist.

Sollte Ihr Arbeitgeber auf der Unterschrift bestehen, fordern Sie in jedem Fall eine Zusatzerklärung, dass Sie im Fall einer Unwetterwarnung unter Fortzahlung des Lohnes von der Arbeit befreit sind. Dann wäre es eine gerechte Lösung. Das wird ihr Arbeitgeber aber bestimmt nicht unterschreiben.

Eine aus diesem Grund erteilte Abmahnung des Arbeitgebers wäre rechtswidrig. In einer solchen Situation kann ich Ihnen nur empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen, der den Arbeitgeber zur Rücknahme der Abmahnung veranlassen wird.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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