Warnung der Polizei auf Erotikseite: Muss ich mit Konsequenzen rechnen?

Online-Rechtsberatung
Stand: 23.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Beim Betrachten von Erotikseiten im Internet erschien plötzlich eine Warnmeldung der Polizei. Ich hatte ein Bild mit erwachsenen Personen angeklickt und sollte scheinbar auf eine illegale Seite weitergeleitet werden.
Wie ist der Sachverhalt und wie hoch kann eine eventuelle Strafe sein.

Antwort des Anwalts

Aufgrund Ihrer Schilderung und ähnlich gelagerter Fälle vermute ich, dass es sich um eine Trickbetrügereien mit einem Virus oder Trojaner handelt. Sie können mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgehen, dass die Nachricht, die auf Ihrem Computerbildschirm erschienen ist, nicht von der Polizei oder von der Staatsanwaltschaft stammt. Zwar ist die Polizei auch im Internet „unterwegs", um mögliche Straftaten im Bereich Pornographie/Kinderpornographie zu verfolgen, dies läuft aber nicht mittels solcher Einblendungen und damit verbundener Mitteilungen an den Internetnutzer ab.

Ein untrügliches Zeichen dafür, dass es sich um einen Betrugsversuch durch einen Virus oder Trojaner handelt, besteht, wenn in der Mitteilung auf dem Bildschirm dazu aufgefordert wird, die Geldstrafe direkt zu bezahlen, insbesondere, wenn erst nach der Zahlung der Bildschirm wieder entsperrt werden soll oder auf sonstige ähnliche Weise Druck ausgeübt wird. Eine solche Vorgehensweise stammt sicherlich nicht von der Polizei oder Staatsanwaltschaft, sondern von betrügerischen Dritten, die versuchen, über diese Art und Weise zu Geld zu kommen.

Ich würde Ihnen daher in einem solchen Fall dringend davon abraten, irgendwelche Zahlungen zu leisten. Vielmehr sollten Sie den Computer bei einem Spezialisten auf Viren oder Trojaner untersuchen lassen oder (falls Sie sich damit auskennen) auf eigene Faust durch ein Virenprogramm untersuchen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie über den Computer auch weitere Zahlungsgeschäfte wie zB. Internetbanking abwickeln. Im Internet finden Sie über die Suche bei Google verschiedene Anleitungen, wie Sie versuchen können, den Virus oder Trojaner von Ihrem Computer zu entfernen.

Mit einer Strafverfolgung oder mit einer Geldbuße haben Sie in einem solchen Fall nicht zu rechnen. Im übrigen bestünde auch für eine strafrechtliche Verfolgung keine Veranlassung, da das Betrachten von Erotikseiten im Internet nicht strafbar ist. Da Sie nicht wissen können, auf welche Seite Sie geleitet werden, wenn Sie auf ein bestimmtes Bild klicken, besteht in einem solchen Fall mangels Vorsatz auch keine Veranlassung für eine Strafverfolgung.

Die Betrüger nutzen in solchen Fällen die Ankündigungen der Bundesregierung in der Presse, dass im Falle von Kinderpornographie mit sog. „Stoppschildern im Internet“ vor dem weiteren Betrachten gewarnt werden soll. Dies hat aber mit den Betrugsversuch bzw. Zahlungsaufforderungen nichts zu tun.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice