Übergabeprotokoll für Werkzeuge bei Minijob

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Bei Arbeitsbeginn als Hausmeister (Minijobber 450€) habe ich Vermutung,
das nicht alle Werkzeuge/Geräte vorhanden sind.
Auf Bitte zu meinem Vorgänger um ein Übergabeprotokoll wurde mir verweigert mit Begründung, dass seinerzeit er auch nichts unterschrieben hat.

Frage 1: Brauche ich überhaupt ein Übergabeprotokoll, bzw. wie bin ich rechtlich abgesichert?

Frage 2: Wie kann ich das ohne Gegenpartei korrekt umsetzen?

Antwort des Anwalts

Sie brauchen kein Übergabeprotokoll, um sich rechtlich abzusichern. Zur vernünftigen Absicherung sollten Sie wie folgt vorgehen:

Sie nehmen sich einen Zeugen (das kann auch Ihre Frau sein) und erstellen eine Inventarliste bezüglich sämtlicher vorhandener Geräte und lassen diese vom Zeugen gegenzeichnen. Dann sind Sie abgesichert.

Die Inventarliste hat zusätzlich den Vorteil, daß Sie Zugänge und Abgänge darauf verzeichnen können und immer den Aktuellen Stand haben. Bei Aufgabe des Jobs sollten Sie dann diese Liste weiterreichen, nachdem Sie sich eine Kopie für Ihre Unterlagen gemacht haben.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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