Ratschlag zum Thema Arbeitslosigkeit und Krankheit

Online-Rechtsberatung
Stand: 03.02.2014
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Meine Rechtslage scheint mir unsicher und der "inoffizielle" Rat meines Arge Sachbearbeiters macht mich stutzig. Folgende Sachlage:
Ich bin Aufgrund meiner Erkrankung von meinem Arbeitgeber am 15.1.13 nach 16 Jahren Betriebszugehörigkeit zum 31.7.13 gekündigt worden (natürlich offiziell betriebsbedingt, des weiteren Unternehmen (5 Mitarbeitern).
Ich habe eine 40% Behinderung die ich einen Tag nach der Kündigung seitens Amt bewilligt bekam. Danach hatte ich Gleichstellung beantragt, was aber für meine Kündigung (nach anwaltlicher Beratung) wohl nicht mehr relevant war somit wurde die Kündigung wirksam. Mein damaliger Hausarzt hatte indirekt die Kündigung verursacht weil er aus Sorge vor dem Medizinischen Dienst eine Krankmeldung verweigert hatte und mein Arbeitgeber aber in Hinblick auf die Sorgfaltspflicht der Meinung war ich wäre definitiv so nicht arbeitsfähig/brauchbar. Ich habe dann den Hausarzt gewechselt und wurde sofort wieder krank geschrieben (April13) jedoch hatten mein Arzt und ich entschieden da ich vom Arbeitgeber ohnehin komplett von Januar bis Ende der Kündigungsfrist freigestellt war, die restlichen 2.5 Tage bis zum Krankengeld nicht auszuschöpfen sondern wir die AU enden lassen und ich erstmal so zu Hause bleibe. Hätte für mich ja nur vorzeitige finanzielle Nachteile bedeutet. Schlimm genug den Job zu verlieren...

Ich hatte mich bei Kündigung natürlich umgehend bei der Arge gemeldet, die mich frühestens im April auch sehen wollte. Im Mai hatte ich dann mein 1. Gespräch bei einer Sachbearbeiterin die mir erklärte sie glaube sie wäre ja gar nicht für mich zuständig da ich ja Behindert und Gleichgestellt bin. Anruf beim Chef, der sagte sie wäre zuständig, was sie selber verwirrt hatte. Wegen meiner Gesundheit meinte sie, sie würde erstmal nichts veranlassen und ich solle mich krankschreiben lassen, wenn es bis Ende Juli nicht besser ist.

Einen Tag nach diesem Termin hatte ich Post von der Arge mit Termin zur Vorstellung bei einem neuen Sachbearbeiter. Diesmal von der Reha Abteilung. Also bin ich erneut vorstellig geworden. Der Herr teilte mir mit, das meine Gesundheitsgeschichte seiner Meinung danach klingt, dass ich falsch behandelt werde (Neurologin) und ich am besten mal vom Ärztlichen Dienst begutachtet würde, dann hätte auch ich ja Gewissheit ob meine Neurologin recht hätte oder meine Einschätzung die richtige wäre nämlich, dass es mir eher schlechter geht als vor ihrer Therapie. Er sagte ebenfalls, ich solle mich am besten krank schreiben lassen gegen Ende des Arbeitsverhältnisses und somit ins Krankengeld gehen, dann bräuchte ich erst wieder zum Amt wenn ich genesen wäre. Das riet er mir aber unter der Hand...
Freitag war nun besagter Termin bei dem Ärztlichen Dienst der Arge. Die Neurologin dort teilte mir (mündlich) mit ich sei weder arbeitsfähig noch vermittelbar. Ich solle den Arzt wechseln ich würde definitiv falsch behandelt und ich müsse in eine Fachklinik. Schriftlich habe ich hier nichts bis jetzt von der Arge.

Mein Problem nun ist, ich bekomme keine Krankmeldung von meinen Ärzten die mich ins Krankengeld gehen ließe. Somit steht das Wort der Arge gegen das meiner Ärzte. Dazu kommt, ein Arztwechsel in Bonn bei einem Neurologen bedeutet 3 Monate Wartezeit auf Termine. Somit werde ich zu keiner schnellen Lösung kommen. Ohne Arzt Rückhalt brauche ich auch kaum eine vorübergehende Erwerbsminderungsrente oder Kur versuchen zu beantragen. In welcher rechtlichen Situation befinde ich mich denn nun? Es scheint mir, keiner möchte sich für mich Zuständig fühlen. Ich bin Hauptverdiener und kann mir solche "Spielchen" nicht leisten. Ich bin vom Arbeitgeber bei der Krankenkasse zu Ende Juli abgemeldet. Selbst wenn ich irgendwie vom neuen Hausarzt nochmal für eine Woche eine Krankmeldung erhalte, wo bin ich danach versichert? Der Hausarzt kann mich ohnehin auch nicht länger krank schreiben, da sein Wort dann auch wieder gegen das meiner aktuellen Neurologin steht. Der MDK der Krankenkasse würde sicher dann wieder eine Gesundschreibung veranlassen? Und wenn die Arge mich nicht anmeldet da die mich ja gerade offensichtlich versuchen los zu werden, habe ich doch keinen Versicherungsschutz? Ich habe ein wenig das Gefühl, wenn ich jetzt nicht 100% aufpasse ende ich statt in ALG1 auch noch sofort in Hartz4 oder Grundsicherung bzw. ich bekomme das Gefühl, dass man mich dahin schieben will.

Antwort des Anwalts

Ist der Arbeitnehmer am Ende seiner Beschäftigung erkrankt und arbeitsunfähig geschrieben, erhält er für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld und ist über die zahlende Krankenkasse sozialversichert. Sobald die Arbeitsunfähigkeit endet und der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig ist, erhält er Arbeitslosengeld I.

Ist der Arbeitnehmer am Ende seiner Beschäftigung arbeitsfähig, erhält er unmittelbar Arbeitslosengeld I; bei länger andauernder Erkrankung währendes Bezuges von ALG I auch Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.

Dazwischen gibt es eigentlich keine Grauzone; es sei denn der nicht arbeitsunfähige Arbeitnehmer erzählt auf dem Arbeitsamt, er sei trotz fehlender AU nicht in der Lage zu arbeiten und provoziert so eigene Ermittlungen des Arbeitsamtes. Dabei ist mir nach Ihrer Schilderung auch nicht ganz klar, ob Sie bei der Agentur für Arbeit (ALG I) oder dem Jobcenter (früher oft ARGE) für ALG II vorgesprochen haben.

Sollte durch solche Angaben provoziert worden sein, dass sich keiner mehr zuständig fühlt, können Sie auf einem Bescheid der Agentur für Arbeit zum ALG I bestehen und gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einzulegen um den Nachweis zu führen, dass Sie arbeitsfähig sind. In der Zwischenzeit haben Sie die Möglichkeit Leistungen nach dem SGB II (“Hartz IV“) beim Jobcenter zu beantragen. Dann erfolgt die Sicherstellung der Krankenversicherung von dort aus.

Persönlich kann ich Ihnen nur den dringenden Rat geben, sich vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses arbeitsunfähig schreiben zu lassen – von welchem Arzt auch immer. Dann wird Krankengeld solange gezahlt bis es z.B. vom medizinischen Dienst aufgehoben und Ihre Arbeitsfähigkeit bestätigt wird. Mit diesem Schreiben des medizinischen Dienstes melden Sie sich dann arbeitsfähig bei der Agentur für Arbeit und stellen dort Ihre Arbeitsfähigkeit bitte nicht in Frage!!. Sollte sich später nach einer Vermittlung herausstellen, dass Sie die angebotene Stelle aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten können, steht es Ihnen immer noch frei, sich arbeitsunfähig zu melden. Sie bleiben dann aber im Sicherungssystem der Arbeitslosenversicherung.

Die Frage der Gleichstellung/Behinderung hat mit diesen Fragen nichts zu tun.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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