Trennungsabsicht: Wie kann ich mich gegen Drohung des Noch-Partners wehren?

Online-Rechtsberatung
Stand: 16.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Es geht um meine beste Freundin. Sie und Ihr derzeitiger Partner wohnen mit ihrem sieben Monate alten Sohn zusammen. Jedoch möchte sich meine Freundin von ihm trennen. Er jedoch unternimmt alles um das zu verhindern, er setzt sie permanent unter Druck, dass sollte sie das tun er ihr das Leben zur Hölle machen würde. Er würde alles tun um ihr das Kind wegnehmen zu lassen oder ihr Leute auf den Hals schicken u. a. Er lässt sie nie aus den Augen sie darf nirgends allein hingehen oder mit mir schreiben ohne das er dabei ist. Er will sich sogar aus seiner Maßnahme rauswerfen lassen um sie ständig kontrollieren zu können und stiehlt auch Sachen um das zu erreichen. Er saß bereits wegen Drogenbesitz im Gefängnis, hat mir und ihr gedroht und ist ihr und ihrem Hund gewalttätig gegenüber geworden. Er hat sie dazu gezwungen das gemeinsame Sorgerecht zu unterschreiben, da er alles möglich getan hätte um sie irgendwie bloß zu stellen oder ihr das Kind wegnehmen zu lassen. Das sind nur ein paar der Geschichten die sich über die Jahre zugetragen haben und daher wollte ich jetzt gerne wissen. Muss sie sich das denn wirklich gefallen lassen und bei ihm bleiben aus den oben genannten Gründen? Und wenn nicht, was kann sie dagegen unternehmen, wie soll sie sich verhalten und welche Rechtsschritte gebe es hier die man ergreifen könnte?

Antwort des Anwalts

Das was Sie schildern habe ich mit Erschrecken gelesen. In Deutschland muss sich meiner Ansicht nach niemand unter Druck setzen lassen oder sich drohen lassen. Natürlich muss sie sich das nicht gefallen lassen. Wir leben in einem Rechtsstaat und keiner Bananrepublik, in der man den Frauen Angst machen kann, in dem man mit Kinderentzug droht. Sie sollte dringend auch im Interesse des Kindes über eine Trennung oder Familientherapie nachdenken. Im weiteren Verlauf der kindlichen Entwicklung kann dies zu erheblichen Schäden des Kindes führen. Offensichtlich braucht der Kindesvater dringend ein Antiaggressionstraining und eine psychologische Behandlung.
Sie braucht jetzt vor allem Unterstützung und Hilfe.
Ihre Freundin hat bei einer Trennung und Auszug mit Kind viele Möglichkeiten. Sie kann bei Ihren Eltern, Freunde, Verwandten oder natürlich auch in einem Frauenhaus kurzzeitig unterkommen. Meist helfen die Mitarbeiter dort mit in Kürze eine angemessene Wohnung oder Sozialwohnung und Sozialansprüche zu erhalten und vermitteln Anwälte zur Durchsetzung der übrigen Interessen ( Vorgehen bei Gewalt oder Straftaten wie Beleidigung, Drohung, Nötigung usw. – es können auch einstweilige Anträge zur sofortigen Regelung getroffen werden, z.B. nach dem Gewaltschutzgesetz, wonach er sich bei Gewaltanwendungen über einen best. Zeitraum( meist 6 Monate) der Mutter nicht auf 50 m nähern darf.) Sie kann sich aber auch selbst einen Anwalt suchen, der sollte sie nicht über die finanziellen Mittel verfügen über Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe bezahlt werden könnte. Dazu kann Sie Unterhaltsansprüche und Kindergeld erheben.
Ich gehe davon aus, dass bzgl. des Kindes (7 Mon) gemeinsames Sorgerecht besteht. Dies erlaubt es nicht Ansprüche auf das Kind zu erheben, es erlaubt dem Vater wie der Mutter sich im Interesse des Kindes bestmöglichst um dieses zu kümmern (Gesundheits- wie Vermögenssorge), was auch den Umgang beinhaltet.
Eine Umgangsregelung wird im Trennungsfall, sollten die Eltern keine gemeinsame Lösung finden können, über das Jugendamt oder notfalls über das Familiengericht erzielt.
Bei Gewalt, Drohung und Nötigung können Sie mit Ihrem Kind auch sofort ausziehen, auch ohne die Zustimmung des Kindesvaters. Sie sind ebenso sorgeberechtigt und können bei Gefahr im Verzug auch ohne ihn eine Kindeswohlentscheidung treffen!
Ihre Freundin ist in Deutschland, mit dem zur Verfügung stehenden Sozialsystem ( Sozialamt inkl Sonderleistungen wie Erstausstattung fürs Kind und die Wohnung, Übernahme der Miete, Zuschüsse für Kleinkinder usw., Arbeitsamt, Jugendamt, Deutsches Rotes Kreuz, Caritas Verbände usw.) nicht vom Kindesvater abhängig oder auf diesen angewiesen. Wenn es die Lebensumstände erfordern, ist es für das Kind besser das das Sorgerecht und der Umgang durch getrennt lebende Eltern wahrgenommen wird. Was in Deutschland in Millionen von Fällen so praktiziert wird.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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