Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Anwaltliche Beurteilung erwünscht

Online-Rechtsberatung
Stand: 16.01.2014
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe fast fünfzehn Jahre bei einem großen Jugendverband gearbeitet und nachfolgendes Arbeitszeugnis erhalten. Bei verschiedenen Passagen bin ich mir nicht sicher, ob das wirklich eine gute Beurteilung ist. Es wäre schön, wenn Sie mir die Ihrer Meinung nach "kritischen" Passagen benennen würden nebst einem Formulierungsvorschlag. In den ersten Abschnitten wird mein Beschäftigungszeitraum beschrieben, der Jugendverband wird kurz vorgestellt und meine Aufgabengebiete werden aufgezählt. Das ist meiner Meinung nach in Ordnung. Nun kommen die wichtigen Passagen:

""Frau S fand durch ihr recht weitreichendes Fachwissen und ihre ruhige und sichere Art, es in der Praxis einzusetzen, Anerkennung. Besonders hervorzuheben sind ihre rhetorischen Fähigkeiten, so war sie jederzeit ein geschätzter Gespräschspartner für unsere Mitglieder und Partner. Gerne bestätigen wir ihr eine hohe Sachkompetenz über einen nicht unerheblichen Finanzbereich.

Die Verbindung von rascher Auffassungsgabe und strukturiertem Vorgehen ließen sie auftretende Fragen einer guten Lösung zuführen und mit beachtlicher Weitsicht Problemlagen meistern. Sie hatte einen guten Überglick über die Aufgaben, die in ihrem Bereich anfielen.

Frau S erledigte ihre Aufgaben mit großem Engagement und persönlichem Einsatz während ihrer gesamten Beschäftigungszeit in unserem Jugendverband. Hier sind besonders erwähnenswert ihre hohe Einsatzbereitschaft und ihr äußerst hohes Engagement während der Bundesjugendlager und der bundesweiten Gremientagungen.

Frau S arbeitete jederzeit gut geplant, systematisch und gewissenhaft. Auch unter schwierigen Arbeitsbedingungen behielt sie die Übersicht, handelte überlegt und bewältiget alle Aufgaben in guter Weise. Sie zeichnete sich stets durch große Verlässlichkeit aus.

Frau S erzielte immer gute Arbeitsergebnisse. Insbesondere im Rahmen der Großprojekte konnte Frau S uns von ihrer hohen sozialen Kompetenz überzeugen. Stets wusste sie allen Beteiligten mit Verständnis, Teamgeist und Begeisterungsfähigkeit zu vollem Einsatz zu motivieren.

Die ihr übertragenen Aufgaben erledigte sie stets zu unserer Zufriedenheit.
(Hier bin ich mir total unsicher, ob das wirklich eine gute Beurteilung ist??)

Wegen ihres stets freundlichen uns ausgleichenden Wesens wurde Frau S allseits sehr geschätzt, wobei sie stets aktiv die gute Zusammenarbeit und die Teamatmosphäre förderte. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und ehremamtlichen Mitgliedern war jederzeit vorbildlich. Im Umgang mit unseren ehrenamtlichen Helfern bewies Frau S stets großes Geschick.

Frau S verlässt leider unseren Jugendverband mit dem heutigen Tage auf eigenen Wunsch, um eine neue Herausforderung anzunehmen. Wir bedauern ihr Ausscheiden, danken Frau S für ihre jahrelange Mitarbeit (fehlt hier nicht noch der Zusatz, wie die Mitarbeit war??) und wünschen ihr für ihre Zukunft beruflich wie persönlich alles Gute und weiterhin Erfolg.""

Leider weiß man ja, dass durch Satzstellungen und einzelne kleine Wörter und Zusätze die im ersten Moment gut erscheinende Beurteilung ins negative abrutscht. Es wäre schön, wenn Sie mir hier weiterhelfen könnten.

Antwort des Anwalts

Bei dem von Ihnen auszugsweise übermittelten Arbeitszeugnis handelt es sich um ein so genanntes qualifiziertes Zeugnis. Zusätzlich zu den allgemeinen Angaben zum Beschäftigungsverhältnis und der Art der Beschäftigung, die ein einfaches Zeugnis zu beinhalten hat, wird hier auch die Leistung des Mitarbeiters sowie sein Sozialverhalten (Führung im Dienst) beurteilt.

Tatsächlich ist die Formulierung eines Arbeitszeugnisses kritisch zu prüfen. Der Doppelcharakter des Zeugnisses, einerseits wahr sein zu müssen, andererseits dem ausscheidenden Mitarbeiter das berufliche Fortkommen nicht unnötig zu erschweren, führen in der Praxis häufig zur Verwendung schablonenhafter Redewendungen und Standardsätzen ohne nennenswerten Inhalt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen daher häufig zwischen den Zeilen lesen können bzw. ein Weglassen bestimmter Angaben erkennen und interpretieren.

Das Ihnen ausgestellte Zeugnis erweckt insgesamt die ehrliche Absicht Ihres Arbeitgebers, Ihnen durchweg mindestens gute Leistungen zu bescheinigen. Dies fällt insbesondere bei den Passagen auf, die man nicht standardmäßig in Zeugnissen findet, also offenbar eine individuelle Beurteilung seitens des Arbeitgebers darstellen.
Im Ergebnis wird immer versucht, den Zeugnisinhalt den Schulnoten gleichzusetzen. In den von Ihnen zitierten Passagen wird allein sechs Mal gut ausdrücklich vergeben (gute Lösungen, guter Überblick, gut geplant, gute Weise, gute Arbeitsergebnisse, gute Zusammenarbeit). Dies darf durchaus als gute Beurteilung, in etwa gleich bedeutend mit der Schulnote gut verstanden werden.

Auch die Verwendung anderer Adjektive (hohe Sachkompetenz, beachtliche Weitsicht, großes Engagement, hohe Einsatzbereitschaft, äußerst hohes Engagement, große Verlässlichkeit, hohe soziale Kompetenz, sehr geschätzt, großes Geschick) lässt eine überdurchschnittliche Bewertung ihrer Leistung und des Sozialverhaltens erkennen.

In auffallendem Gegensatz zum übrigen Inhalt steht allerdings der auch von Ihnen kommentierte Satz …erledigte die Aufgaben stets zur Zufriedenheit. Gerade diese Formulierungen zur Zufriedenheit werden in nahezu jedem Zeugnis verwendet, was zu einer zum Teil durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts abgesicherten Fomulierungspraxis führte. Dies heißt, einer konkreten Formulierung wird regelmäßig eine Leistungsbewertung zugeordnet, die von sehr gut bis ungenügend reicht. Die bei Ihnen verwandte Formulierung entspricht einer unterdurchschnittlichen, aber ausreichenden Leistung (gleichzusetzen mit Schulnote 4).
Das deutliche Missverhältnis zum restlichen Zeugnisinhalt – hier durchaus gute bis voll befriedigende Bewertung – kann den Schluss zulassen, dass Ihrem Arbeitgeber die nur unterdurchschnittliche Formulierung versehentlich unterlaufen ist, weil ihm die tatsächliche, allgemein geltende Bedeutung nicht bekannt war. Anderenfalls kann ihm der klare Widerspruch der Aussagen vorgehalten werden. Eine ähnliche, wenn auch nicht so eindeutige Nuance ist die Ihnen auch bereits aufgefallene Weglassung einer näheren Umschreibung bei dem Dank für Ihre Mitarbeit.

Insbesondere die ganz klar und für jeden in dieser Zeugnisthematik erfahrenen Leser als unterdurchschnittlich bewertete Erledigung übertragener Aufgaben sollten Sie zum Anlass eines mit dem Arbeitgeber zu führenden Gesprächs nehmen. Eine solche Bewertung, auch wenn Sie dem übrigen Inhalt widerspricht, ist durchaus geeignet, Ihren weiteren Berufsweg zu beeinträchtigen und Ihre Chancen gegenüber Mitbewerbern beträchtlich zu schmälern. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber ganz konkret, welche zusammenfassende Bewertung er der Beurteilung zugrunde gelegt hat. Weisen Sie ihn auf die oben dargestellten Widersprüche in seinen Aussagen hin und geben Sie Gelegenheit zur Korrektur für den Fall, dass er ohne Absicht die recht negative Bewertung verwendet hat.

Ist die unterdurchschnittliche Beurteilung der Aufgabenerfüllung bewusst gewählt worden, können Sie eine Begründung verlangen. Hier hätte er erst recht über die vorhandenen Widersprüche zu den anderen, deutlich mit gut bewerteten Qualitäten aufzuklären.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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