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 | | | Online-Rechtsberatung von Rechtsanwalt Hanno Hoffmann Stand: 21.02.2013 |
Frage: Meine Muttern liegt seit 1 Woche im Pflegeheim nach einem Schlaganfall. Ich hatte nie ein gutes Verhältnis zu ihr u. hatte die letzten Jahre keinen Kontakt. Meine Cousine hat die Vorsorgevollmacht. Da meine Mutter wenig Erspartes hat und das Pflegeheim sehr teuer ist meine Frage: Wenn das Geld meiner Mutter aufgebraucht ist, wer muss für das Pflegeheim aufkommen? Muss mein Mann und ich dafür aufkommen? Hätte meine Cousine nicht die Pflicht gehabt, ein günstigeres Pflegeheim zu suchen? Von dem Ersparten meiner Mutter - so habe ich jetzt erfahren - sind in den letzten 3 Jahren 16 000.00 Euro abgehoben worden, wo das Geld hingegangen ist, kann ich nur erahnen. Muss meine Cousine mir nachträglich noch nachweisen, wo das Geld hingekommen ist, sie alleine hatte die Bankvollmacht?  | Jetzt kostenloses Angebot anfordern!Hier gehts los. |  | 1,99 €/Min. inklusive 19% MwSt aus dem Festnetz der Deutschen Telekom; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen | |
Antwort: Wenn das Geld der Mutter aufgebraucht ist, müssen zunächst die Kinder für die Mutter aufkommen. Aber nur dann, wenn Sie leistungsfähig sind. Der Selbstbehalt eines Kindes liegt nach den Umständen des Einzelfalls zwischen 1.600 und 1.700 Euro vom unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen. Dies ist nicht das Nettoeinkommen sondern weniger. Die Schwiegerkinder sind nicht zum unterhalt verpflichtet. Falls keine Leistungsfähigkeit besteht, tritt der Staat ein. Hätte meine Cousine nicht die Pflicht gehabt, ein günstigeres Pflegeheim zu suchen? Ja, bei der Auswahl des Pflegeheims ist auf die finanzielle Gesamtsituation des Betreuten abzustellen. Hier sollten Sie die Cousine schriftlich hinweisen. Von dem Ersparten meiner Mutter - so habe ich jetzt erfahren - sind in den letzten 3 Jahren 16 000.00 Euro abgehoben worden, wo das Geld hingegangen ist, kann ich nur erahnen. Muss meine Cousine mir nachträglich noch nachweisen, wo das Geld hingekommen ist, sie alleine hatte die Bankvollmacht? Einen Auskunftsanspruch haben Sie derzeit nicht, da Ihre Mutter noch lebt. Erst wenn die Mutter verstorben ist können ie als Erbin Auskunft und Rechenschaft fordern.
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Rechtsbeiträge über Sozialrecht / Hartz IV | Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zu Altersheim |
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