Unterhalt: Auskunftspflicht von studierendem Sohn gegenüber Eltern

Online-Rechtsberatung
Stand: 07.01.2014
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Mein Sohn aus einer geschiedenen Ehe ist 19 Jahre alt und studiert. Ich bezahle ihm direkt Unterhalt.
Aus unerfindlichen Gründen hat er sich von mir abgewendet, er hat den Kontakt abgebrochen und möchte mit mir nichts mehr zu tun haben. Er sagt mir nicht, was er studiert und wie der Stand des Studiums ist (nach 1 Semester). Unter Druck mit der Drohung, die Unterhaltszahlung einzustellen, hat er mir eine Kopie der Immatrikulationsbescheinigung gemailt, aus der nur hervorgeht, dass er in Mannheim studiert (Bachelor), mehr nicht.
Meine Frage geht dahin, inwieweit ist mein Sohn zur Auskunft verpflichtet, zum Studium und zur finanziellen Lage. Ich denke, er hat einige Ersparnisse und jobbt eventuell in den Semesterferien.
Bin ich zu Unterhalt verpflichtet, wenn er mir nicht mitteilt, was und mit welchem Erfolg er studiert und falls er eigene Einkünfte und Ersparnisse hat.

Antwort des Anwalts

Ich kann mir gut vorstellen, dass es sehr ärgerlich ist, wenn man sich mit seinem Sohn streiten muss.
Was nun Ihre Fragen geht, so ist Ihr Sohn nach § 1605 I BGB verpflichtet, Ihnen über seine Vermögensverhältnisse Auskunft zu erteilen. Des Weiteren besteht auch eine Informationspflicht darüber, wie das Studium läuft. Dies könnte im Ernstfall auch gerichtlich geltend gemacht werden. Die Auskunft muss dann auch eidesstattlich versichert werden.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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