Auswanderung in Schweiz: Muss ich den Führerschein neu machen?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe am 24.11.2010 eine Trunkenheitsfahrt mit 1.1 Promille begangen. Da ich am 28.04.2004 schon eine Fahrt mit 0,52 Promille hatte wurde mein Führerschein am 24.11.2010 eingezogen.
Darauf hin bekam ich eine Sperrfrist die am 28.03.2012 endete.
Danach kam die Aufforderung zur MPU .

Jetzt meine Frage ?
Ich möchte in die Schweiz auswandern.
Habe ich trotz dem Entzug der Fahrerlaubnis die Möglichkeit meinen Führerschein komplett zurück zu geben.
Und in der Schweiz einen neuen Führerschein machen.
Oder gibt es in Deutschland auch Sperrfristen die das verhindern.
Darf ich wenn mein Wohnsitz in der Schweiz ist und ich den Schweizerführerschein habe in Deutschland fahren.

Antwort des Anwalts

Sie können jederzeit bei der Straßenverkehrsbehörde ohne Angaben von Gründen Ihren Führerschein zurückgeben. Sie müssen es aber nicht. So lange Sie keinen Antrag auf Neuerteilung stellen, ist dies so, als hätten Sie ihn zurückgegeben.

Sie können ungeachtet dessen, also Rückgabe oder nicht, in der Schweiz einen neuen Führerschein erwerben. Solange Sie in der Schweiz Ihren Wohnsitz haben, können Sie damit auch in Deutschland fahren, da Ihre Sperre hier abgelaufen ist, denn n zwei Entscheidungen des EuGH (vom 29.04.2004 - "Kapper" und vom 06.04.2006 - "Halbritter") hat der Europäische Gerichtshof entschieden, daß die deutsche Führerscheinstelle eine im Ausland (ohne MPU) erworbene Fahrerlaubnis anerkennen muß, obwohl nach deutschem Recht eigentlich eine MPU durchgeführt werden müsste.

Sollten Sie nach Deutschland zurückkehren, müssen Sie den Führerschein hier umschreiben lassen. Dann droht aber wieder die MPU, egal ob Sie den Führerschein zurückgegeben haben oder nicht.

Wichtig für Sie ist dabei folgendes: 1. abmelden aus Deutschland - nicht als zweiter Wohnsitz oder erster, sondern komplett abmelden. 2. Keine Zahlungen wie zum Beispiel Hartz4 oder sonstiges 3. kein Girokonto bewegen, kein Geld abheben

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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