Anspruch auf Bezahlung bei Betriebsferien
Ich arbeite bei einer Gebäudereinigungsfirma auf Std.Basis und betreue Privatkunden und eine Privatschule. Zwischen Weihnachten und Neujahr brauchen mich die Kunden nicht, deshalb nehme ich Urlaub. Die Std. der Privatkunden bekomme ich bezahlt, die Std. der Schule nicht, mit dem Argument, diese hätte ja Betriebsferien. Ist das korrekt?
Ob Ihnen das Geld für die ausgefallenen Stunden zusteht, hängt von der Vertragsgestaltung ab. Falls vereinbart wurde, dass Sie nur auf Anforderung tätig werden, dann haben Sie keinen Anspruch auf die Bezahlung. Falls dies jedoch nicht vereinbart wurde liegt es in der Risikosphäre Ihres Arbeitgebers, wenn er Sie nicht im vollen Umfang beschäftigen kann. Dann steht Ihnen, auch wenn es in der Schule nichts zu putzen gibt, der volle Lohn zu.