Mitmieter weigert sich zu kündigen: Was kann ich tun?

Online-Rechtsberatung
Stand: 20.11.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Vor 2 Jahren haben ich und mein damals noch Freund den Mietvertrag unterschrieben. Inzwischen sind die Beziehungen kaputt gegangen, und wir mussten uns ertragen, da man laut des Vertrages die ersten 2 Jahre auf Kündigung verzichten soll. Jetzt wäre es so weit den Vertrag zu kündigen, mein Exfreund will aber die Kündigung nicht mitunterschreiben. Er bringt mich absichtlich fast jeden Tag zum Heulen. Ich ertrage das einfach nicht mehr und da ich in 5 Monat schwanger bin, habe ich Angst, dass der Stress negative Auswirkungen auf Schwangerschaft und die Gesundheit meines Kindes haben kann. Mein Exfreund hat dazu noch die Schulden, da er spielsüchtig ist. Ich muss die Möglichkeit finden ohne ihn den Vertrag zu kündigen. Was kann ich unternehmen?

Antwort des Anwalts

Wie Sie bereits richtig vermuten, ist bei mehreren Mietern wegen der Einheitlichkeit des Mietverhältnisses eine von allen erklärte Kündigung erforderlich. Dies folgt aus § 542 BGB.

Sie können jedoch Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen, und diesen um Einverständnis bitten, dass Sie aus dem Mietverhältnis ausscheiden. Dies kann unter Zugrundelegung der dreimonatigen gesetzlichen Kündigungsfrist, eventuell auch zu einem früheren Zeitpunkt geschehen, wenn der Vermieter einverstanden ist. Sollte der Mitmieter dann die Wohnung allein weiternutzen, eine Änderung des Mietvertrages aber verweigern, muss er sich unter Umständen als Alleinmieter behandeln lassen.

Wenn feststeht, dass weder Sie noch Ihr früherer Lebensgefährte die Wohnung alleine wird weiter nutzen wollen oder können, haben Sie einen Anspruch gegen ihn, bei der Kündigung mitzuwirken. Sollten Sie sich wegen der derzeitigen Umstände gegenüber Ihrem Ex-Freund nicht durchsetzen können, empfehle ich, vor Ort anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Sie können selbstverständlich auch einfach ausziehen, was vielleicht die Beziehungsprobleme zunächst einmal entschärft. Die Tatsache, nicht mehr in der Wohnung zu wohnen, entbindet Sie allerdings nicht von den mietvertraglichen Pflichten. Insbesondere, da Ihr Ex-Freund in finanziellen Schwierigkeiten steckt, haften Sie als Gesamtschuldner dem Vermieter gegenüber für die laufende Miete sowie etwaige Rückstände.

Sie sollten zunächst den Vermieter um Entlassung aus dem Vertrag bitten, wenn Ihr Ex-Freund in der Wohnung bleiben will. Kann er sie allein nicht halten, sollten Sie von ihm – ggfs. mit anwaltlicher Hilfe – die Mitwirkung bei der Kündigung fordern.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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