Überstunden abgezogen bekommen trotz Krankschreibung

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Man hat mir Vorholstunden (Überstunden) abgezogen obwohl ich eine Arbeitsunfähigkeitserklärung vom Arzt vorgelegt habe.
Auch werde ich auf der Arbeit gemobbt. Die Situation ist kaum mehr aus zu halten, was empfehlen Sie mir zu tun?

Antwort des Anwalts

Wenn man Ihnen die Überstunden zu Unrecht in Abzug gebracht hat, so sollten Sie dieses unverzüglich schriftlich reklamieren. Das hat den Hintergrund, dass viele Tarifverträge dies verlangen und wenn dies nicht geschieht nach einer gewissen Frist die Lohnabrechnung als richtig anerkannt wird. Teilweise ist dies auch in einem Individualvertrag geregelt. Sie müssen daher Ihren Arbeitsvertrag (und/oder Tarifvertrag) auf eventuelle Fristen kontrollieren.

In Ihrem Reklamationsschreiben setzten Sie bitte Ihrem Arbeitgeber auch eine Frist, binnen derer die Angelegenheit erledigt werden soll. Bitte nennen Sie ein genaues Datum, Frist bis zum „x.x.2012“.

Sollte Ihr Arbeitgeber Ihrem Verlangen nicht nachkommen, müssten Sie den Rechtsweg beschreiten. Dabei hilft Ihnen die Rechtsantragsstelle Ihres Arbeitsgerichts.

Zum Thema Mobbing kann man nur allgemeine Empfehlungen geben.
Jedenfalls ist Ihr Chef verpflichtet Maßnahmen, die Mobbing unterbinden. Wenn dieser dann nicht tätig wird, können Sie als Mobbing-Opfer ihn arbeits- und zivilrechtlich verklagen und Schadensersatz fordern. Er kann unter Umständen einem Mobber außerordentlich kündigen. Wird Ihm von einem Mobbing-Fall berichtet, muß er im Rahmen seiner Fürsorgepflicht mit Maßnahmen wie Mitarbeitergesprächen, Abmahnung Versetzung etc. reagieren.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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