Hotelbuchung - immer im Voraus zu zahlen?

Online-Rechtsberatung
Stand: 08.11.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Muss bei Hotelbuchungen (wickle ich per E-Mail mit den dortigen Mitarbeitern ab) der komplette Preis im Voraus an das Hotel überwiesen werden? Ich fahre jahrelang ins selbe Hotel (BRD) und habe dort immer kurz vor Abreise den Aufenthalt bezahlt (wie viele andere Urlauber auch). Kann das Hotel den Bezahlmodus anordnen wie es will? Wie wann bezahlt werden muss, ist auf der Hotel-Internet-Seite nichts zu finden. Kann es an meinem Alter liegen, 81 J.?

Antwort des Anwalts

Frage 1.: Muss bei Hotelbuchungen der komplette Preis im Voraus an das Hotel überwiesen werden?

Mangels konkreter Vereinbarungen und Allgeneinen Geschäftsbedingungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Zum einen gelten die Bestimmungen des Mietrechts, denn bei einer Hotelbuchung handelt es sich rechtlich um ein Mietverhältnis, auch wenn es sich natürlich wegen der nur vorübergehenden Dauer von Mietverhältnissen über Wohnraum unterscheidet. Nach § 556 b Abs. 1 BGB ist die Miete zu Beginn der einzelnen Zeitabschnitte zu zahlen. Es bedarf mithin einer zusätzlichen, auch stillschweigenden Vereinbarung, wenn erst zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt werden darf. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den allgemeinen Bestimmungen des Schuldrechts. Nach § 271 Abs. 1 BGB gilt folgendes: Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken. Der Gläubiger des Zahlungsanspruchs ist der Hotelbetreiber, der also mangels einer anderen Bestimmung oder Vereinbarung das Entgelt sofort verlangen kann.

Frage 2.: Ich fahre jahrelang ins selbe Hotel (BRD) und habe dort immer kurz vor Abreise den Aufenthalt bezahlt (wie viele andere Urlauber auch). Kann das Hotel den Bezahlmodus anordnen wie es will?

Grundsätzlich gilt das zu Frage 1. Gesagte. Natürlich kann das Hotel seinen Gästen unterschiedliche Zahlungsmodalitäten anbieten. Im Rahmen der Vertragsfreiheit ist hier so ziemlich alles möglich. Bucht z.B. eine namhafte Firma wie Siemens oder BMW für seine Manager Zimmer im Rahmen einer Konferenz oder Tagung, werden die Kosten weder vor, noch während des Aufenthalts oder bei der Abreise gezahlt. Vielmehr erhalten diese Firmen nach Beendigung der Aufenthalte ihrer Mitarbeiter eine Rechnung. Vielleicht sollten Sie die Rezeption bzw. den Hotelmanager darauf aufmerksam machen, dass Sie Stammkunde sind.

Frage 3.: Wie wann bezahlt werden muss, ist auf der Hotel-Internet-Seite nichts zu finden. Kann es an meinem Alter liegen, 81 J.?

Auch ich habe im Netz keine konkreten Zahlungsbestimmungen gefunden, sodass die gesetzlichen Regelungen gelten (s.o.). Es ist aber kaum vorstellbar, dass die Bezahlung per Vorkasse etwas mit Ihrem Alter zu tun hat. Naheliegender ist, dass das Hotel in der jüngeren Vergangenheit evtl. vermehrt mit Zahlungsprellern zu tun hatte und deshalb etwas vorsichtiger geworden ist.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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