 | | | Online-Rechtsberatung von Rechtsanwältin Silke Fasterling Stand: 17.08.2012 |
Frage: Auf der Suche nach einem speziellen Spielzeug für meine Tochter, habe ich mich online bei der Fa. Großhandel-produkte.de registriert. Da alles schnell gehen musste, da die Zeit drängte, habe ich einfach nur die Registrierung durchgeführt. Nach fünf Min. auf der Seite, merkte ich, dass diese Seite nicht das bietet, was ich erwartet habe und habe sie auch nicht mehr angeklickt. Ich habe dort nichts gekauft und habe sie auch später nicht mehr besucht. Gestern kam dann die Riesenrechnung über 238 Euro für ein Jahr - vorher nicht kündbar. Ich bin hinten umgefallen und habe bei erneutem Besuchen der Seite festgestellt, dass die Kosten wohl in einem kleinen Fenster rechts aufgeführt waren. Ich bin beim Abschluss nicht drüber gestolpert und bin nun einem Zusammenbruch nahe, denn so viel Geld für eine Leistung, die ich nicht Anspruch genommen habe, das habe ich nicht. Kann man da was tun??? Ich habe bereits gekündigt, aber die Fa. besteht auf die Zahlung und die 12-Monate-Laufzeit.  | Jetzt kostenloses Angebot anfordern!Hier gehts los. |  | 1,99 €/Min. inklusive 19% MwSt aus dem Festnetz der Deutschen Telekom; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen | |
Antwort: Ich gehe sicher davon aus, dass Sie auf eine so genannte Internet-Abzocke hereingefallen sind. Typisch hierfür ist, dass für die Kosten des Abonnements keine nennenswerte Gegenleistung erbracht wurde. Welche Leistungen hätten Sie denn hier überhaupt in Anspruch nehmen können? Weiterhin ist solchen unseriösen Internetanbietern gemeinsam, dass keine deutlichen Hinweise auf den Abschluss eines Abonnements und die hierfür entstehenden Kosten erfolgt. Möglicherweise gab es auch keinen Hinweis auf das Ihnen als Verbraucher zustehende Widerrufsrecht. Um derartige Machenschaften möglichst einzudämmen, ist aktuell ab 01.08.12 die gesetzliche Verpflichtung in Kraft getreten, dass entstehende Kosten und weitere vertragliche Verpflichtungen nunmehr dem Kunden ausdrücklich zur Kenntnis gegeben werden und durch diesen gesondert durch Anklicken bestätigt werden müssen. Tatsache ist, dass Sie sich zum Zeitpunkt des angeblichen Vertragsschlusses über die Tragweite Ihrer Erklärung und Registrierung nicht bewusst waren und bei umfassender Information hierüber diese Erklärung mit Sicherheit nicht abgegeben hätten. In derartigen Fällen empfiehlt es sich, auf die diversen außergerichtlichen Mahn- und Inkassoschreiben sowie Vollstreckungsandrohungen gar nicht zu reagieren, selbst wenn dies bei massiven Anbietern durchaus Nerven kosten kann. Häufig wird gerade versucht, den Kunden unter Druck zu setzen, um Zahlungen auszulösen. Reagieren müssen Sie erst dann, wenn Sie einen Antrag auf gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, leicht erkennbar an einem gelben Umschlag, auf dem der Postzusteller das Datum der Zustellung vermerkt. Falls Ihnen ein solcher Antrag zugeht, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen Widerspruch mit Hilfe eines beigefügten Formulars einlegen. Dass dieser Fall eintritt, ist allerdings äußerst unwahrscheinlich. Bislang ist kein einziger dieser dubiosen Anbieter vor Gericht gezogen. Wenn es Sie beruhigt, können Sie in einem Schreiben Ihre abgegebene Erklärung erstens widerrufen (mangels Belehrung ist kein Fristablauf eingetreten), zweitens vorsorglich wegen Irrtums und arglistiger Täuschung anfechten. Außerdem setzen Sie hinzu, dass Sie Staatsanwaltschaft und Verbraucherzentrale über den Vorgang informieren werden. Dies erhöht die Chancen, dass man Sie anschließend in Ruhe lässt.
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