Handwerker hat Termine immer verschoben - Anzahlung geleistet

Online-Rechtsberatung
Stand: 25.10.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe am 3.3.2012 einen Handwerker beauftragt, der in der Wohnung meiner Mutter die Rolläden austauschen sollte.
Der Kontakt erfolgte hauptsächlich über E-Mail.

Folgender Sachverhalt:
3.3.2012 - Auftrag telefonisch erteilt
7.3.2012 – Auftragsbestätigung in Höhe von 1.805,91€
8.3.2012 - Überweisung 850,- € / Anzahlung ca. ½ Auftragswert
Erste Terminvereinbarung für 30.4.2012
„Sehr geehrte Frau D.,
die Rolladen kommen leider erst am 13 April. Ich bin vom 16 - 28 April im Urlaub. Können die Montage dann direkt am 30.04.2012 durchfuhren.

8.5.2012 - Erste Terminverschiebung wegen Bänderriss
„Ich muss Ihnen leider mitteilen das ich einen Bänderriss habe und nun erst einmal die nächsten 4 Wochen ausfalle .
Wurde mich dann melden wenn ich mit den Arbeiten beginnen kann.“

Keine Reaktion auf E-Mails 9.6. und 23.6.2012

25.6.2012 - Andere Baustelle
„Hallo Frau D., leider war ich in der letzten Woche auf einer Baustelle und kann mich erst heute bei ihnen melden.
Da es durch den krankheitlichen Ausfall nun alles drunter und druber geht habe ich den Termin für die Montage der Rolladen auf den 27 u. 30.07.2012 verlegen mussen. Bitte um Verständniss.“

25.6.2012 - Erster Versuch die geleistete Anzahlung zurückzufordern wurde abgelehnt.

Mehrfache Anmahnung den Termin bei meiner Mutter zu bestätigen, auch telefonisch

Telefonat vom 26.7.2012 gegen 9:40 Uhr
Lagerstätte sei abgebrannt, wenn die Versicherung bezahlt, dann wird die geleistete Anzahlung zurückerstattet.

Tief in meinem Inneren glaube ich nicht, dass es hier mit rechten Dingen zugeht. Ich sehe meine Anzahlung gefährdet.

Was kann ich tun um schneller an mein Geld zu kommen?
Wer zahlt im Streitfall meine Anwaltskosten?

Antwort des Anwalts

Frage 1.: Was kann ich tun um schneller an mein Geld zu kommen?

So wie es nach Durchsicht Ihrer übersandten Mails aussieht, sind Sie offensichtlich einer Betrugsfirma aufgesessen. Herr H. beabsichtigte vermutlich zu keinem Zeitpunkt, die vereinbarten Arbeiten auch durchzuführen. Der Strafrechtler nennt so etwas Eingehungsbetrug. Sie sollten den Vorgang deshalb bei der Polizei zur Anzeige bringen. Wegen Ihrer örtlichen Entfernung können Sie den Vorgang auch schriftlich darlegen und mit den Mails als Anlage versehen. Zu senden wäre die Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Essen.

Zivilrechtlich haben Sie einen Werkvertrag abgeschlossen. Mehrere fruchtlose Fristen haben Sie der Firma bereits gesetzt, sodass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Rücktritt vorliegen. Allerdings tritt dieser nicht von selbst ein, sondern muss ausdrücklich und schriftlich (nicht per E-Mail) von Ihnen erklärt werden. Gleichzeitig ist die gezahlte Anzahlung mit erneuter Fristsetzung und Klageandrohung zurück zu fordern. Nach fruchtlosem Fristablauf bleibt nur der Klageweg vor dem gem. § 29 ZPO zuständigen Amtsgericht Witten.

Frage 2.: Wer zahlt im Streitfall meine Anwaltskosten?

Ob nun ein Betrug vorliegt oder Sie wirksam den Rücktritt vom Werkvertrag erklärt haben, in beiden Fällen hat Herr H. die entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen. Dies gilt bereits für die außergerichtlichen Anwaltskosten, da er sich mit der Erbringung seiner Leistung in Verzug befindet, vgl. §§ 280 Abs. 2, 286 BGB. Sie sollten deshalb zumindest vom Vertrag zurücktreten und zugleich die Rückzahlung des Vorschusses verlangen. Um der Forderung den wohl nötigen Nachdruck zu verleihen empfiehlt es sich, bereits den Rücktritt nebst Rückforderung durch ein Anwaltsschreiben zu veranlassen. Sofern Sie dabei meine Hilfe in Anspruch nehmen wollen, stehe ich gerne zur Verfügung.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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