Grundstückseigentum nach Heirat

Online-Rechtsberatung
Stand: 21.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Meine Tochter wird am 30.06.2012 heiraten.
Ihr Freund hat vor der Hochzeit ein Grundstück von seinen Eltern geschenkt bekommen, welches aus dem Grundstück der Eltern abgeteilt wurde.
Das Grundstück läuft nur auf den Namen des Freundes.
Meine Frage:
Geht das Grundstück nach der Hochzeit in gemeinsames Eigentum über, oder ist es weiterhin nur das Grundstück des Ehemannes?

Antwort des Anwalts

Das Grundstück, das im Alleineigentum des Verlobten Ihrer Tochter steht, bleibt auch nach der Heirat allein ihm zugeordnet. Lediglich an einer Wertsteigerung z. B. durch Bebauung während der Ehezeit wäre Ihre Tochter über Zugewinnansprüche abgesichert. Wenn im Zuge des Hausbaus seitens Ihrer Tochter Kapital z. B. durch Schenkung aus der Familie oder Bausparverträge ihrerseits aufgebracht wird, sollten diese Beträge im Einzelnen belegt werden, denn insoweit bleiben diese Werte wiederum ihr allein zugeordnet und lediglich ein Wertzuwachs durch Renditen oder ähnliches fiele in den Zugewinn bei einem - hoffentlich nicht eintretenden - Scheitern der Ehe.

Ein gemeinsames Eigentum am Hausgrundstück wäre nur dann gegeben, wenn der Freund Ihrer Tochter ihr den hälftigen Miteigentumsanteil überträgt. Dies muss durch einen notariellen Vertrag geschehen. Nach Eheschließung fiele keine Schenkungssteuer und soweit mir bekannt auch keine Grunderwerbsteuer an. Möglicherweise wird gemeinschaftliches Eigentum beider Eheleute auch im Rahmen von Finanzierung mit Fremdmitteln seitens der finanzierenden Bank gefordert

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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