Wer übernimmt die Kosten für eine Schwangerschaftsbescheinigung?

Online-Rechtsberatung
Stand: 22.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe eine kleine Landpraxis für Ergotherapie. Meine Mitarbeiterin ist schwanger geworden und ich habe eine Schwangerschaftsbescheinigung von ihr verlangt. Wer muss die Bescheinigung bezahlen, der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer?

Antwort des Anwalts

Wenn Sie als Arbeitgeber den Nachweis der Schwangerschaft durch Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen, so sind Sie zur Kostentragung verpflichtet. Dies ergibt sich aus § 5 Abs. 3 MuSchG (Mutterschutzgesetz), den ich zu Ihrer Information nachfolgend im Wortlaut wiedergebe:
§ 5
Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis
(1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekannt geben.
(2) Für die Berechnung der in § 3 Abs. 2 bezeichneten Zeiträume vor der Entbindung ist das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme maßgebend; das Zeugnis soll den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben. Irrt sich der Arzt oder die Hebamme über den Zeitpunkt der Entbindung, so verkürzt oder verlängert sich diese Frist entsprechend.
(3) Die Kosten für die Zeugnisse nach den Absätzen 1 und 2 trägt der Arbeitgeber.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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