Sozialabgaben bei zwei Jobs

Online-Rechtsberatung
Stand: 14.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:
  1. Da im Taxi-Bereich viele Unternehmen schräge Vögel sind, bin ich gut geraten keine Vollzeit-job nur bei einem Taxi-Unterhemen, sondern den Vollzeitjob in einem Teilzeit-Job und einem Nebenjob zu teilen mit zwei Arbeitgeber (doppelt gleisig). So fühle mich stark im Job und dies tut mir im allgemeinen gut. Ich bin 64 Jahre alt, alleinstehend, habe einen Taxischein, Job-Angebote und alles was man für den vorgesehenen Job braucht.

  2. Ich möchte einen Teilzeitjob (Taxi-Bereich) auf 800 Eurobasis mit einem Taxiunternehmen vereinbaren. Mit wie viel Soziallasten muss ich mich mit diesem ersten Job rechnen?

  3. Ich möchte einen Nebenjob (Taxi-Bereich) auf 160 Eurobasis mit einem anderen Taxiunternehmen vereinbaren. Mit wie viel Soziallast muss ich mich mit diesem zweiten Job rechnen?

Antwort des Anwalts

Für eine Tätigkeit mit einem Bruttomonatseinkommen von 800 € müssen Sie mit folgenden Abgaben rechnen:

Steuern: 0 €
Rentenversicherung: 78,40 € (entfällt mit Erreichen der Renten Altersgrenze)
Arbeitslosenversicherung: 12 € (entfällt mit Erreichen der Renten Altersgrenze)
Krankenversicherung: 65,60 €
Pflegeversicherung: 9,80 €

Wenn Sie daneben eine geringfügige Tätigkeit (bis max. 400 € im Monat) ausüben, verbleiben Ihnen die Einnahmen aus der geringfügigen Tätigkeit in voller Höhe steuer- und sozialabgabenfrei.

Der guten Ordnung halber weise ich allerdings darauf hin, dass Sie zur Aufnahme einer Nebentätigkeit im Regelfall die Zustimmung Ihres Hauptarbeitgebers bedürfen. Üben Sie eine Bebentätigkeit ohne Genehmigung aus, laufen Sie Gefahr einer Kündigung. Das gilt insbesondere, wenn die Nebentätigkeit für einen Wettbewerber ausgeübt wird.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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