Unberechtigte Anzeige wegen Sachbeschädigung

Online-Rechtsberatung
Stand: 26.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Es geht um ein Ermittlungsverfahren und nun folgende Anzeige gegen mich wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung vor meinem Haus. Vorausgegangen ist eine Anzeige gegen Unbekannt seitens der Stadtverwaltung.
Historie: Nach jahrelanger Kritik an der Stadtverwaltung meinerseits wegen dem ungezügelten Wachstum städtischer Platanen, davon zwei unmittelbar vor unserem Haus, kam es Ende Dezember 2011 zur Feststellung eines massiven Wurzeleinwuchses in die Abwasserkanalisation unseres Hauses und führte zwischen dem Jahreswechsel 2011/12 zu einer erforderlichen kompletten Erneuerung des Kanalanschlusses. Im Januar 2012 war nochmals Beschäftigte der Kanal-Firma abschließend aktiv. Die Stadt hat inzwischen die Begleichung der Kosten nach außergerichtlicher Einigung übernommen (ca. 5.000 Euro).
Vor einundeinhalb Wochen stellte der Leiter des Bauamtes einen Schaden am unteren Stamm der verursachenden Platane fest, was sehr wahrscheinlich willkürlich durch eine Flex, Kreissäge oder ähnliches verursacht wurde. Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen, habe aber auch keinen zu konkretisierenden Verdacht und bin der polizeilichen Vorladung heute am 13.03.12 als Beschuldigter gefolgt. Sowohl Stadt als auch Polizei verhalten sich zumindest so, als würde man mir bzw. meinem Ehrenwort glauben. Einen weiteren Verdächtigen gäbe es nicht, der Verdacht fokussiere sich wegen des Interesses auf mich. Die Sache geht nun als Anzeige an die Staatsanwaltschaft und - wie man mir sagte - wird sie mit Sicherheit eingestellt werden. Theoretisch könnten bzw. müssen ja andere Personen als ich den Baum manipuliert haben. Die Höhe der Bäume ist Anderen aus der Nachbarschaft auch ein Dorn im Auge. Vielleicht will mir auch jemand Schaden zufügen. Ich bin diesbezüglich ratlos.
Schade ich mir, wenn ich die Sache nun gutgläubig "laufen lasse“? Verschaffe ich mir eine schlechte Position, wenn ich nichts mehr tue, falls nochmals an Bäumen manipuliert wird? Kann ich überhaupt etwas tun?
Bitte um Ihren Rat.

Antwort des Anwalts

Zunächst einmal gibt es aus meiner Sicht als Anwalt keinen Grund für einen Beschuldigten, eine Aussage zu machen. Dies macht nur dann Sinn, wenn die Aussage eindeutig zu einer Entlastung des Beschuldigten führt. Wären Sie anwaltlich vertreten gewesen, hätte ein Anwalt nie eine Stellungnahme abgegeben, ohne vorher Akteneinsicht genommen zu haben.
Ohne zu wissen, was die Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei wissen, schaden Sie sich mit einer Aussage in der Regel mehr, als Sie sich nützen.
Nachdem Sie aber nun eine Stellungnahme heute abgegeben haben, würde ich dazu raten, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft abzuwarten.
Meiner Ansicht nach und unter Zugrundelegung Ihrer Ausführungen wird die Staatsanwaltschaft Ihnen nicht nachweisen können, dass Sie die Beschädigung an dem Baum herbeigeführt haben. Sofern Sie nicht selbst zugegeben oder angedeutet oder dgl. haben, dass Sie die Beschädigung des Baumes verursacht haben, ist es nicht von der Hand zu weisen, dass auch andere mögliche Täter in Betracht kommen.
Sollte etwas anderes bei der Entscheidung herauskommen, als eine Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts (§170 Abs. 2 StPO), würde ich darüber nachdenken, die Angelegenheit näher über einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Da Sie als Beschuldigter vernommen worden sind, werden Sie von einer Einstellung benachrichtigt.
Im jetzigen Stadium, nachdem Sie bereits selbst eine Stellungnahme abgegeben haben, können Sie sich meiner Ansicht nach nicht schaden, wenn Sie die Entscheidung der Staatsanwaltschaft abwarten.
Wie gesagt, gehe ich davon aus, dass ein Staatsanwalt nicht zu der Überzeugung gelangen wird, dass Sie wegen dieser (angeblichen) Tat verurteilt würden. Diese Überzeugung ist aber Voraussetzung für ein weiteres Vorgehen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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